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Bundeswehrsoldat erliegt seinen Verwundungen

Junger Soldat an Spätfolgen gestorben.

Der Fallschirmjäger war bereits am 6. August 2008 bei einem Selbstmordanschlag gegen die Bundeswehr in Afghanistan schwer verwundet worden. Zwischenzeitlich war der 24-Jährige außer Lebensgefahr – dann verschlechterte sich sein Zustand aber wieder. Bei dem Anschlag in Kundus wurden damals drei Soldaten verwundet, zwei davon schwer.
Damit sind bislang 36 Soldaten in Afghanistan ums Leben gekommen, davon 17 bei Anschlägen und Gefechten.

Bei Anschlägen in Afghanistan wurden seit Freitag, 09.10.2009 nach Militärangaben zwei polnische und zwei amerikanische Soldaten getötet. Die ISAF teilte mit, am Sonntag, 11.10.2009 seien in der ostafghanischen Provinz Kunar «mehr als ein Dutzend» Aufständische getötet worden. Das afghanische Verteidigungsministerium teilte am Samstag, 10.10.2009 mit, bei Gefechten im Süden und Osten des Landes seien seit Freitag mehr als 20 Kämpfer der Taliban getötet worden.

3 Kommentare zu Bundeswehrsoldat erliegt seinen Verwundungen

  • Deutsche ISAF-Soldaten sind im Norden Afghanistans erneut in Gefechte mit gegnerischen Kräften verwickelt worden. Wie die Bundeswehr mitteilte, wurden die Soldaten am Dienstagmittag (12.45 Uhr Ortszeit) im Raum Kundus mit Handfeuerwaffen und Panzerabwehrwaffen angegriffen. Die Bundeswehrsoldaten hätten das Feuer erwidert. «Nach derzeitigen Erkenntnissen wurde bei dem Feuergefecht kein deutscher Soldat verwundet», teilte das Einsatzführungskommando auf der Internetseite der Bundeswehr mit.

  • Erich Bogdahn

    Guten Tag. Als Beinamputierter Kriegsbeschädigter des zweiten Weltkrieges habe ich seit 1945 bis heute immer nur Probleme mit dem Versorgungsamt. Grundsätzlich wird erst Mal alles abgelehnt und erst nach höchstrichterlichem Urteil, meine Anträge anerkannt und gezahlt.
    Meine Frage ist es, ob heute bei den in Afghanistan verwundeten Soldaten ebenso verfahren wird und ob eine Zahl bekannt ist, wieviel dieser Soldaten erst ihre Ansprüche einklagen mussten. Ich würde mich freuen, wenn es die heutigen Soldaten leichter hätten.
    Eine Zahl über notwendig gewordene Klagen, wäre deshalb für mich sehr interessant.
    Mit freundlichem Gruß
    Erich Bogdahn
    Hauptstr. 454
    21684 Agathenburg

  • Erich Bogdahn

    Die Antwort, die ich auf meine Frage erhielt, war sehr aufschlussreich und bestätigt meine als Kriegsbeschädigter gemachten Erfahrungen. Das soziale Entschädigungsrecht der BRD stellt den geschädigten Soldaten schlechter als das Strafrecht einen Verbrecher. Die Sozialmedizinerin eines Versorgungsamtes schrieb in einem ihrer Gutachten folgenden Satz:
    “Der im Strafrecht gültige Grundsatz, im Zweifel für den Angeklagten, ist im sozialen Entschädigungsrecht nicht anzuwenden.” Und die Gutachter des Staates sorgen von Amtswegen dafür, dass Zweifel an den Ansprüchen des Geschädigten vorhanden sind oder zumindest angenommen werden können. Und schon hat der Geschädigte ein sehr großes Problem, solche Zweifel an seinem Anspruch zu beseitigen. Meistens gewinnt somit der Staat. Das ist unfair.

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