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ISAF-Mandat


Im Bundestag am 26.02.2010

79. AT Ak DS Bornheim

Der nicht-internationale bewaffnete Konflikt

.. diese Begriffskonstellation kursiert derzeit durch den Äther.

“Wir sind nicht in den Krieg gezogen, aber der Krieg ist zu uns gekommen.”, so eröffnete Hilke Petersen von Frontal21 die Sachlage in ihrer Anmoderation am 10.11.2009. Das Strafgesetzbuch ist für Kriminelle geschrieben, nicht für Bundeswehrsoldaten in einer durch das Parlament mandatierten Mission.

Auszug aus dem Völkerstrafgesetzbuch §11, Abs.1, Nr.3:
“… als sicher erwartet, dass der Angriff die Tötung oder Verletzung von Zivilpersonen … in einem Ausmaß verursachen wird, das außer Verhältnis dem insgesamt erwarteten … militärischen Vorteil steht.”

Sollte die Generalbundesanwaltschaft darüber befinden, dass es sich um einen “nicht-internationalen bewaffneten Konflikt” in Afghanistan, im Klartext um einen Bürgerkrieg, handelt, zwischen dessen Fronten die Bundeswehr geraten ist, gelangen die Sonderregelungen des Kriegsvölkerrechts zur Geltung. Damit wäre Oberst Klein nicht mehr nach Strafgesetzbuch zu belangen, sondern es wäre lediglich die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu prüfen. Die Verhältnismäßigkeit könnte das BMVg mit juristischen Spitzfindigkeiten sicher hindeichseln.

Allerdings wird sich Karlsruhe schwer tun, denn, so Prof. Kai Ambos (internationales Strafrecht – Universität Göttingen) das führe in weiterer Konsequenz zu einer defacto Anerkennung der Aufständischen als Kombattanten und dann dürften diese offiziell getötet werden. Auch dafür gibt es einen Begriff, die sog. “extralegale Hinrichtung”. Genau darum windete sich unser verflossener Verteidigungsminister Dr. Jung noch vor einigen Monaten mit aller Macht, denn Bundeswehrsoldaten haben bereits Aufständische offensiv in den Monaten Juli und August 2009 im Raum Char Darah getötet. Das müssen dann “illegale Hinrichtungen” gewesen sein. Etwaige Aufständische hätte aber lediglich festgenommen und der Aburteilung zugeführt werden dürfen. Die Offensiven der Bundeswehr i.V.m. afghanischen Sicherheitskräften im Sommer bei Kundus zogen mehr als 40 getötete Aufständische nach sich. Das sind Methoden, welche die Öffentlichkeit nur von Machenschaften der OEF-Mission kennt. Jetzt kämpften auch Bundeswehrsoldaten unter ISAF-Mandat in dieser Gefechtsart des Angriffs. Im Übrigen wurde im April 2009 nach Recherchen von Susanne Koelbl (Quelle: Buch “Krieg am Hindukusch” Seite 163) den KSK-Soldaten die Teilnahme an Tötungsmissionen klammheimlich erlaubt.

Es muss davon ausgegangen werden, dass Mitte Dezember 2009 das ISAF-Mandat durch den DBT verlängert werden wird. Allerdings wird eine knappere Mehrheit prognostiziert als bei der letzten Abstimmung im Oktober 2008 erreicht wurde.
Ein Abzug der Bundeswehr binnen 3 Jahren wird wahrscheinlich. Insider und Kenner der Lage vor Ort in Afghanistan pfeifen es von den Dächern.

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