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	<title>Kommentare zu: Der nicht-internationale bewaffnete Konflikt</title>
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		<title>Von: Manno Rebeck</title>
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		<dc:creator>Manno Rebeck</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Mar 2010 15:07:59 +0000</pubDate>
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		<description>&lt;b&gt;Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat nach Informationen von &quot;Spiegel Online&quot; mit dem Verhör von Bundeswehrangehörigen wegen des Luftangriffs von Kundus begonnen. Zunächst seien zwei Zeugen, ein Geheimdiensthauptmann und ein Hauptfeldwebel, geladen. Danach müssten Oberst Georg Klein, der den Luftangriff befohlen hatte und sein damaliger Flugleitoffizier aussagen, berichtete die Online-Ausgabe des &quot;Spiegel&quot;. Die Bundesanwaltschaft wollte dies auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren.&lt;/b&gt;

Die Bundesanwaltschaft ermittelt mit Blick auf die zivilen Opfer des Luftangriffs wegen Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch. Bei dem von Klein veranlassten Luftangriff auf zwei von den Taliban gestohlene Tanklaster starben nach offiziellen Angaben am 4. September bis zu 142 Menschen, darunter eine unklare Zahl an Zivilisten. Die &lt;b&gt;Bundesregierung&lt;/b&gt; rechnet laut &quot;Spiegel Online&quot; allerdings mit einer raschen Einstellung des Verfahrens, da laut dem Völkerstrafgesetzbuch nur bestraft werden könne, wenn der Täter vorsätzlich Zivilisten umbringen wollte. Klein hatte den Vorsatz, auch Zivilisten töten zu wollen, stets abgestritten.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p><b>Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe hat nach Informationen von &#8220;Spiegel Online&#8221; mit dem Verhör von Bundeswehrangehörigen wegen des Luftangriffs von Kundus begonnen. Zunächst seien zwei Zeugen, ein Geheimdiensthauptmann und ein Hauptfeldwebel, geladen. Danach müssten Oberst Georg Klein, der den Luftangriff befohlen hatte und sein damaliger Flugleitoffizier aussagen, berichtete die Online-Ausgabe des &#8220;Spiegel&#8221;. Die Bundesanwaltschaft wollte dies auf Anfrage weder bestätigen noch dementieren.</b></p>
<p>Die Bundesanwaltschaft ermittelt mit Blick auf die zivilen Opfer des Luftangriffs wegen Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch. Bei dem von Klein veranlassten Luftangriff auf zwei von den Taliban gestohlene Tanklaster starben nach offiziellen Angaben am 4. September bis zu 142 Menschen, darunter eine unklare Zahl an Zivilisten. Die <b>Bundesregierung</b> rechnet laut &#8220;Spiegel Online&#8221; allerdings mit einer raschen Einstellung des Verfahrens, da laut dem Völkerstrafgesetzbuch nur bestraft werden könne, wenn der Täter vorsätzlich Zivilisten umbringen wollte. Klein hatte den Vorsatz, auch Zivilisten töten zu wollen, stets abgestritten.</p>
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		<title>Von: Manno Rebeck</title>
		<link>http://www.blueflower.name/ds-blog/2009/11/10/der-nicht-internationale-bewaffnete-konflikt/comment-page-1#comment-422</link>
		<dc:creator>Manno Rebeck</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 15 Mar 2010 15:15:51 +0000</pubDate>
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		<description>Bewertung der Bundesanwaltschaft Karlsruhe zur Lage in Afghanistan liegt vor.

In einer eindeutigen Aussage stellt Karlsruhe fest, dass es sich in Afghanistan um
einen nicht-internationalen bewaffneten Konflikt - im Sprachgebrauch Bürgerkrieg (eine
Art Guerillakrieg) - handelt. 
Damit werde insbesondere klar, dass der Maßstab für die rechtliche Bewertung sich vorrangig aus den Vorschriften
des Völkerstrafgesetzbuches ergebe. 
Rechtssicherheit?

Für diese Bewertung hat die Bundesanwaltschaft ein halbes Jahr gebraucht. Was ändert`s? Das Töten geht weiter. Der Rüstungsexport boomt. </description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Bewertung der Bundesanwaltschaft Karlsruhe zur Lage in Afghanistan liegt vor.</p>
<p>In einer eindeutigen Aussage stellt Karlsruhe fest, dass es sich in Afghanistan um<br />
einen nicht-internationalen bewaffneten Konflikt &#8211; im Sprachgebrauch Bürgerkrieg (eine<br />
Art Guerillakrieg) &#8211; handelt.<br />
Damit werde insbesondere klar, dass der Maßstab für die rechtliche Bewertung sich vorrangig aus den Vorschriften<br />
des Völkerstrafgesetzbuches ergebe.<br />
Rechtssicherheit?</p>
<p>Für diese Bewertung hat die Bundesanwaltschaft ein halbes Jahr gebraucht. Was ändert`s? Das Töten geht weiter. Der Rüstungsexport boomt.</p>
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