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(Deutsch) Katze aus dem Sack

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  • Rechtsgrundlagen an Einsätze anpassen! Fordert der Deutsche BundeswehrVerband einen Tag nach Abschluss der Afghanistan-Konferenz in London. Interventionen könnten endgültig zum Recht erhoben werden.

    PRESSEINFO des DBwV:
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    Pressemitteilung 03/2010
    Berlin/Bonn, 29. Januar 2010

    BundeswehrVerband: Vorsichtiger Optimismus nach Afghanistan-Konferenz
    Rechtsgrundlagen an Einsätze anpassen!

    Berlin/Bonn. Nach der Afghanistan-Konferenz in London zeigt sich der stellvertretende Bundesvorsitzende des Deutschen BundeswehrVerbandes, Oberstabsbootsmann Wolfgang Schmelzer, vorsichtig optimistisch. „Den Soldatinnen und Soldaten ist klar, dass das Schicksal Afghanistans nicht allein auf Konferenzen entschieden wird. Die Übereinkunft über einen Strategiewechsel in London ist eine entscheidende Weichenstellung. Doch nun erwarten wir zügig konkrete, sinnvolle und machbare Ausformungen der Beschlüsse“, so Schmelzer.

    Mit Blick auf die bereits von der Bundesregierung beschlossene Verlagerung der Schwerpunkte bei den Aufträgen der deutschen ISAF-Truppe betonte Schmelzer, dass die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr „auch neue Aufgaben wie bisher erfüllen werden“. Das setze allerdings zwingend voraus, dass die verantwortlichen Politiker auch die Rechtsgrundlagen an die Auslandseinsätze anpassten. Zudem sei der Auftrag „nur dann erfüllbar, wenn Ausbildung und Ausrüstung im Einklang stehen.“

    Verantwortlich und Ansprechpartner:
    Wilfried Stolze
    Telefon: 030/804703-30

    ******************************************************************************

    Der Vergleich der alten mit der neuen Zentralen Dienstvorschrift 10/1 Innere Führung zeigt, wie viele Worte mehr gemacht werden müssen, wenn man sich um die klaren Festlegungen des Grundgesetzes herumdrücken und der Bundeswehr Aufgaben übertragen will, die unsere Verfassung nicht vorsieht.

    Die Souveränität der Bundesrepublik wird gut versteckt, damit kein Soldat mehr nachfragt, warum die US-Streitkräfte in unserem Land machen können, was sie wollen. Der klare Auftrag der Bundeswehr, die Grundrechte zu schützen und den Rechtsstaat zu verteidigen, wird in schwammigen Formulierungen verwässert, die viel Interpretationsspielraum schaffen. Völkerrecht und Grundgesetz, die eindeutig Vorrang haben, stehen auf gleicher Ebene mit „den Wehrgesetzen“.

    Das Verbot von Angriffskriegen kommt in der ZDv 10/1 (Fassung Januar 2008) nicht mehr vor! Soldatinnen und Soldaten werden gleichermaßen verpflichtet, „im Kampf auch zu töten“. Außerdem sollen sie „regionalen Krisen und Konflikten, die Deutschlands Sicherheit beeinträchtigen können, wenn möglich vorbeugen und zur Krisenbewältigung beitragen“, „globalen Herausforderungen, vor allem der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und der Weiterverbreitung von Massenvernichtungswaffen begegnen“, „den freien und ungehinderten Welthandel als Grundlage unseres Wohlstandes fördern und dabei die Kluft zwischen armen und reichen Weltregionen überwinden helfen“.

    Wer hat der „Parlamentsarmee Bundeswehr“ diese durch das Grundgesetz nicht gedeckten Aufgaben übertragen? War wenigstens der Verteidigungsausschuss mit dieser total veränderten Zentralen Dienstvorschrift befasst? Warum hat niemand Einspruch erhoben?

  • Norbert

    Keine Frage, natürlich hat diese von uns gewählte Regierung der Bundeswehr die Aufgaben übertragen. Und sie kann es auch bedenkenlos tun! Das Volk ist aller Politik bzw. aller Lügen müde, es hat genügend mit sich im immer komplizierter und schwieriger werdenden Alltag zu tun. Was schert uns da noch groß die Bundeswehr oder gar Afghanistan. Afghanistan ist am Ende der Welt, es stehen ja eh nur Soldaten dort, die Taliban sind alles Verbrecher, das Land ist sowieso kaputt und nicht zu retten.
    Dinge wie die Souveränität Deutschlands, Völkerrecht, UNO und dgl. sind von geringer Wertigkeit für den “Normalbürger”. Außerdem ist die Möglichkeit sich kritisch zu informieren mit Umständen verbunden, da die “gelesenen” Medien (Presse) mit der Wirtschaft und der Politik inzwischen de facto gleichgeschaltet sind, die Gewaltenteilung im Wanken ist. Somit kann die Regierung fast willkürlich agieren, ohne Konsequenzen zu fürchten, zumal die Unterschiede zwischen den Parteien, ausgenommen vielleicht Die Linke, verschwindend gering sind.
    Nicht zu vergessen ist die Gefahr, aufgrund der Informationsgewinnung, -sammlung und -nutzung durch Politik und Justiz als kritischer Bürger schon jetzt oder in naher Zukunft Nachteile oder Schwierigkeiten befürchten zu müssen.

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