Bundesverfassungsgericht bestätigt Luftsicherheitsgesetz
Das Luftsicherheitsgesetz bleibt wirksam und gültig. Es bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates, wie das Bundesverfassungsgericht in zwei am Freitag in Karlsruhe bekanntgegebenen Beschlüssen entschied. Das Anfang 2005 beschlossene Gesetz ermöglicht schärfere Kontrollen im Luftverkehr und dient der Bekämpfung des Terrorismus. (Az: 2 BvL 8/07 und 2 BvL 9/07)
