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Bei einem Anschlag auf einen Bundeswehr-Konvoi im Norden Afghanistan sind zwei deutsche Soldaten verwundet worden, einer von ihnen schwer. Der Anschlag mit einem versteckten Sprengsatz habe sich am Vormittag (07.30 Uhr MESZ) etwa zehn Kilometer westlich der Stadt Kundus ereignet, sagte ein Sprecher des Einsatzführungskommandos in Potsdam. Bei dem Anschlag sei ein Bundeswehrfahrzeug beschädigt worden. Der schwer verwundete Soldat wurde im Rettungszentrum des Feldlagers von Kundus versorgt.
Das Luftsicherheitsgesetz bleibt wirksam und gültig. Es bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates, wie das Bundesverfassungsgericht in zwei am Freitag in Karlsruhe bekanntgegebenen Beschlüssen entschied. Das Anfang 2005 beschlossene Gesetz ermöglicht schärfere Kontrollen im Luftverkehr und dient der Bekämpfung des Terrorismus. (Az: 2 BvL 8/07 und 2 BvL 9/07)
Die Bundesregierung hat erstmals ihre Zustimmung zum Aufbau einer NATO-eigenen Raketenabwehr signalisiert. “Die Bundesregierung unterstützt diese Initiative”, sagte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium, Christian Schmidt (CSU), am Freitag beim NATO-Rat in Brüssel. NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen dringt auf einen entsprechenden Beschluss beim Bündnis-Gipfel im November in Portugal.
Auf der anderen Seite forderte Rasmussen die NATO zu Sparmaßnahmen auf. Ca. 700 Millionen Euro Finanzdefizit sollen einem Sparplan im Umfang von 1,2 Milliarden Dollar gegenüber stehen, berichtete Radio Bayern 5 am 10.06.2010. Jetzt könnte ein Streit unter den NATO-Mitgliedsstaaten entbrennen. Einer beabsichtigten Schließung von Ramstein liegt leider nicht im Interesse der Bundesregierung und auch der NATO-Flugplatz Neuburg a.d. Donau, wo das Jagdgeschwader 74 stationiert ist, wird kräftig umgebaut.
Wir brauchen mehr von diesem Schlag, um ein Zeichen zu setzen.
Kenneth Nichols O’Keefe nahm am Golfkrieg von 1991 als US-Infanteriesoldat teil, war an forderster Front auf dem Vormarsch auf Bagdad. Seitdem arbeitet er als Friedensaktivist und nahm 2003 an einer Friedensmission teil, die sich als “Schutzschilde” in der Haupstadt Bagdad postieren wollten.
Am 01.05.2010 befand sich O’Keefe auf dem türkischen Schiff “Mavi Marmara”, das ungeheuerliche Geschichte geschrieben hat.
Was er nach dem Angriff der isrealischen Kommandosoldaten auf den Gaza-Hilfskonvoi berichtete, ist hier nachlesbar: TurkishPress
Die Sparzwänge erreichen die Streitkräfte. Minister zu Guttenberg lässt einen Stellenabbau von 100.000 Bundeswehrangehörigen prüfen. Das sorgt in der Truppe für brisanten Gesprächsstoff. Das Darmstädter Signal fordert seit langem, die Bundeswehr auf 120.000 Uniformträger zu verkleinern. Man könnte meinen, dass alles in Butter wäre. Doch weit gefehlt.
Mit dem Personalabbau soll die Effizienz gesteigert werden. Unveränderte Aufgaben sollen auf weniger Schultern verteilt werden. Über etwa 150.000 Soldatinnen und Soldaten wird die Bundeswehr nach vorliegenden Informationen bei Einnahme der neuen Struktur verfügen. Bei zunehmender Einsatzbelastung wird dann kein Soldat an einer Auslandsverwendung mehr vorbei kommen.
Die Soldaten werden zur Erhaltung des Wohlstandes unseres Landes vorgehalten und zur Sicherung von Handelswegen eingesetzt. Der Bundespräsident a.D. Horst Köhler stolperte angeblich über diesen Sachverhalt, der “Wirtschaftskriege”. Dabei brachte er lediglich zum Ausdruck, was in den Verträgen von Lissabon bereits geschrieben steht.
Bewerkstelligen ließe sich auch eine Bundeswehr, die ganze Fähigkeitsbereiche an NATO- bzw. andere europäische Armeen abgibt. Konsequent wäre dieser Schritt aber nur, wenn die Bundesregierung endlich ein Gesetz zur Übertragung von Hoheitsrechten, betreffend das Recht des Staates auf Kriegführung und die nationale und internationale Sicherheit und den Weltfrieden, auf den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen, – Artikel 24 I u. II GG (Grundgesetz), Artikel 24 I und Artikel 106 VVN (Verfassung der Vereinten Nationen) und damit verbunden ein funktionsfähiges System der gegenseitigen kollektiven Sicherheit in Anlehnung an das McCloy-Sorin-Abkommen vom 20.09.1961 auf den Weg bringen würde.
Bundespräsident Horst Köhler hat mit einer Äußerung für Empörung gesorgt, militärische Einsätze könnten auch den wirtschaftlichen Interessen Deutschlands dienen. “Wir wollen keine Wirtschaftskriege”, sagte SPD-Parlamentsgeschäftsführer Thomas Oppermann “Spiegel Online”. Ein Sprecher des Bundespräsidialamtes wies die Kritik an den Äußerungen Köhlers zurück.
Deutschland führe in Afghanistan “keinen Krieg um Wirtschaftsinteressen, sondern es geht um unsere Sicherheit”, sagte Oppermann. Wer anderes behaupte oder fordere, “redet der Linkspartei das Wort”.
Köhlers Sprecher sagte “Spiegel Online”, der Bundespräsident habe mit seinen Äußerungen nicht ausdrücklich auf die Afghanistan-Mission der Bundeswehr angespielt. Als Beispiel für die Begründung militärischer Einsätze habe der Präsident auch die Verhinderung regionaler Instabilität und den Schutz freier Handelswege genannt. “Diese Äußerungen des Bundespräsidenten beziehen sich auf die vom deutschen Bundestag beschlossenen aktuellen Einsätze der Bundeswehr, wie zum Beispiel die Operation ATALANTA gegen Piraterie”, sagte der Sprecher.
Köhler hatte am vergangenen Samstag in einem Interview mit dem Deutschlandfunk gesagt, ein Land mit einer Außenhandelsorientierung wie Deutschland müsse wissen, “dass im Zweifel, im Notfall auch militärischer Einsatz notwendig ist, um unsere Interessen zu wahren, zum Beispiel freie Handelswege, zum Beispiel ganze regionale Instabilitäten zu verhindern, die mit Sicherheit dann auch auf unsere Chancen zurückschlagen negativ, bei uns durch Handel, Arbeitsplätze und Einkommen zu sichern”.
Köhler habe offen gesagt, was nicht zu leugnen sei, erklärte Linken-Chef Klaus Ernst. “In Afghanistan riskieren Bundeswehr-Soldaten Gesundheit und Leben für die Exportinteressen riesiger Konzerne.” Die laute Kritik der SPD solle nur von der Verantwortung der Sozialdemokraten für dieses militärische Abenteuer ablenken. “Das ist kein friedenssichernder Einsatz, sondern ein Krieg um Einfluss und Rohstoffe.” Das Grundgesetz erlaube der Bundeswehr aber keine Wirtschaftskriege.
Grünen-Fraktionsvize Frithjof Schmidt bezeichnete Köhlers Äußerungen als “bestenfalls unglücklich“. Sie würden ein “gefährlich falsches Verständnis von Auslandseinsätzen” entlarven, sagte er zu “Spiegel Online”. Der Präsident rede “offenbar in Unkenntnis über die ausführliche Debatte um den Afghanistan-Einsatz”. Köhler solle seine Äußerungen schnellstens richtig stellen.
Ökumenischer Kirchentag München am 13.05.2010
Auf der Podiumsdiskussion „Krieg und Menschlichkeit – Ist das Humanitäre Völkerrecht tot?“ stellten sich
- Cornelia Füllkrug-Weitzel, Direktorin Diakonie-Katastrophenhilfe und Brot für die Welt, Stuttgart;
- Dr. Knut Dörmann, Leiter Rechtsabteilung Internationales Komitee vom Roten Kreuz, Genf/Schweiz;
- Bernhard Gertz, Oberst a.D., Vizepräsident Europäische Organisation der Militärverbände und Ehrenvorsitzender Bundeswehrverband, Brüssel/Belgien;
- Willy Wimmer, Parlamentarischer Staatssekretär a.D. Bundesverteidigungsministerium, Jüchen;
- Christian Schmidt MdB, Parlamentarischer Staatssekretär Bundesverteidigungsministerium, Berlin.
den Fragen des Moderators Andreas Zumach, Genf/Schweiz.
Angesichts der Offenkundigkeit, dass deutsche Truppen in einem Krieg kämpfen, nahm erwartungsgemäß eine dreistellige Zuhörerschaft teil. Die deutlichsten Worte fand Willy Wimmer (CSU), der den mit Abstand meisten Applaus erhielt. Frau Füllkrug-Weitzel und Herr Dr. Dörmann stellten deutlich heraus, dass Hilfsorganisationen absolut neutral und ohne den „Pseudo“-Schutz internationaler Militärs arbeiten müssen, dieses auch nur so können und wollen. Dafür bekamen sie Applaus von über 100 Menschen.
Der einzige, der keinen Applaus erhielt, war Verteidigungsstaatssekretär Christian Schmidt, was einer schallenden Ohrfeige gleichzusetzen ist. Als offizieller Vertreter der Bundesregierung fiel er nur mit Nebelkerzen auf dem Podium auf. Er sprach unverständlich, stellenweise zusamenhangslos und nuschelte dabei. Wiederholt beschrieb er die komplexe Lage in Afghanistan und warb für die vernetzte Sicherheit. Nichts neues von dem Offiziellen.
Der einzige beherzte Zwischenruf einer Dame aus den hinteren Reihen fiel Oberst a.D. Gertz ins Wort. Ob es ihm persönlich galt, ist auszuschließen. Auch an Gestik & Mimik der Zuhörer war zu erkennen, dass der überwiegende Teil von ihnen den Abzug der kämpfenden Bundeswehr aus Afghanistan wünscht. Nicht zu letzt aus neuesten, repräsentativen Umfragen geht hervor, dass unsere Bundeswehr von der eigenen Bevölkerung nicht legitimiert wäre. Somit klingt es nach Hohn, wenn es heißt, “Bundeswehrsoldaten wurden im Namen des Deutschen Volkes in den Krieg entsendet” und “starben im Namen des Deutschen Volkes”, wie es kürzlich unsere Bundeskanzlerin anlässlich der Trauerfeier in Selsingen auszudrücken vermochte.
Außerdem:
Die ehemalige Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Margot Käßmann, hat ihre Kritik am Bundeswehreinsatz in Afghanistan erneuert. Auch nach der geänderten Strategie des Einsatzes könne sie den von der evangelischen Kirche immer geforderten Vorrang für Zivilisten nicht erkennen, sagte Käßmann bei ihrem ersten großen öffentlichen Auftritt seit ihrem Rücktritt. “Wo sind denn da Visionen für ein Leben nach der Sintflut?”, kritisierte Käßmann auf dem zweiten Ökumenischen Kirchentag in München.
Käßmann hatte mit ihrem “Nein” zum Afghanistan-Einsatz zu Jahresbeginn eine breite öffentliche Debatte über den Sinn des Einsatzes gestartet. Zu der darauf folgenden Kritik an ihrer pazifistischen Haltung sagte sie, sie lasse sich gerne Naivität vorhalten. “Ich lasse mich gern lächerlich machen, wenn Menschen mir sagen, ich sollte mich mit Taliban in ein Zelt setzen und bei Kerzenlicht beten. In der dortigen Kultur ist das durchaus eine Form, Frieden zu schließen, jedenfalls wesentlich eher als das Bombardement von Tanklastzügen.” Die Bundeswehr hatte bei einem Angriff auf Tanklastzüge im vergangenen September bis zu 142 Menschen verletzt oder getötet, darunter viele Zivilisten.
Die ehemalige Landesbischöfin von Hannover war im Februar von allen Führungsämtern zurückgetreten, nachdem sie betrunken mit ihrem Dienstwagen über eine rote Ampel gefahren war. Die gut 6000 Zuschauer bei einer öffentlichen Bibelarbeit feierten Käßmann mit lang anhaltendem Applaus.
Die etwa 125.000 Teilnehmer des Kirchentags nahmen derweil die inhaltliche Arbeit auf, insgesamt stehen auf dem noch bis Sonntag dauernden Treffen 3000 Veranstaltungen auf dem Programm. Am Mittwoch hatten an den Eröffnungsgottesdiensten laut Veranstalter 80.000 Menschen teilgenommen, an dem anschließenden Abend der Begegnung 300.000.
Ermittlungen und Prozesse gegen Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz sollen künftig zentral von Leipzig aus vereitelt, pardon: geführt werden. Normalerweise sind die Staatsanwaltschaften und die Gerichte an dem Ort zuständig, an dem ein Straftäter seinen Wohnsitz hat. Jetzt soll dort, wo der Nachschub für die kriegführende Truppe am Hindukusch umgeschlagen wird, eine eigene zentrale Gerichtsbarkeit aufgebaut werden. Das geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums hervor, der in den vergangenen Tagen mehreren Medien zugespielt wurde. Ursprünglich war Potsdam für das Soldatensondergericht im Gespräch. Wohl weil im Brandenburgischen der Einsatzführungsstab der Bundeswehr bereits die deutsche Kriegführung koordiniert, hat man den sächsischen Alternativstandort für Tarnfleck-Justitia gewählt.
Die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP als auch der Deutsche BundeswehrVerband behaupten, mit der zentralen Gerichtsbarkeit gebe es mehr Rechtssicherheit. »Die danach für entsprechende Strafverfahren zuständige Staatsanwaltschaft kann infolge der auf diese Weise erreichten Zuständigkeitskonzentration die Ermittlungskompetenz aufbauen, die für eine effektive und zügige Durchführung der Strafverfahren erforderlich ist«, heißt es verschwurbelt im Entwurf. Die Sächsische Zeitung schlagzeilte schon vom »Soldatenschreck Leipzig«.
Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Linksfraktion im Bundestag lehnen den Vorstoß der Bundesregierung ab. »Wir brauchen kein Sonderrecht für Soldaten«, so Michael Rosenthal vom DAV-Strafrechtsausschuss. Die Behauptung, für solche Verfahren sei eine Spezialkenntnis der militärischen Abläufe und Strukturen erforderlich, sei übertrieben. Spezielle Kenntnisse in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht würden allen Gerichten in den unterschiedlichsten Verfahren zugemutet. Warum Soldaten eine »Sonderbehandlung« erfahren sollten, sei deshalb nicht ganz nachvollziehbar. »Der Staatsbürger in Uniform ist erst einmal Staatsbürger, die Uniform kommt dann«, so Rosenthal weiter.
Der Bundestagsabgeordnete und frühere Bundesrichter Wolfgang Neskovic warnt, eine zentrale Militärgerichtsbarkeit schaffe eine »gefährliche Nähe zwischen Justiz und Bundeswehr«. Die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen Oberst Georg Klein unter Federführung der Bundesanwaltschaft habe dies unter Beweis gestellt. »Die zivile Perspektive der Staatsanwälte und Richter auf die Auslandseinsätze der Bundeswehr ist kein Manko, sondern ein Gewinn für unseren Rechtsstaat«, betonte Neskovic am Montag, 03.05.2010 gegenüber der Nachrichtenagentur DAPD. Sie sei wichtig, »um den zivilen Geist der Bundesrepublik trotz zunehmender Militäreinsätze im Ausland am Leben zu erhalten«. Und: »Nach Plänen der Koalition wäre ein kleiner Kreis von Staatsanwälten und Richtern zentral für Taten nach dem Strafgesetzbuch zuständig, die von Soldaten im Ausland begangen werden«, moniert Neskovic. Diese institutionelle Nähe führe mittelbar zu wachsendem wechselseitigem Verständnis. »Das Akzeptieren der militärischen Sichtweise auf Taten während der Auslandseinsätze durch die Gerichtsbarkeit wäre die naheliegende Folge.« Eine derartige Verständigung auf »kleinem Dienstweg« müsse verhindert werden. »Die Pläne der Koalition sind deshalb abzulehnen.«
Für die Nichtverfolgung schwerer Kriegsverbrechen wie im Fall des von Bundeswehroberst Georg Klein angeordneten Kundus-Bombardements mit 142 Toten im vergangenen September bleibt im übrigen weiterhin die Bundesanwaltschaft zuständig.
Quelle: Rüdiger Göbel, Rechtssicher in den Krieg
Beschönigende Darstellung:
Wie die internationale Afghanistan-Konferenz am 28.01.2010 festgelegt hatte, soll noch in diesem Jahr 2010 mit der Übergabe von Sicherheitsverantwortung an die Afghanen begonnen werden. Jetzt hat der NATO-Generalsekretär Rasmussen den Fahrplan dazu vorgelegt.
Die NATO-Außenminister haben angeblich die Marschroute für einen Abzug aus Afghanistan festgelegt. «Ab heute haben wir einen Fahrplan für den Übergang», sagte NATO-Generalsekretär Anders Fogh Rasmussen am Freitag nach dem NATO-Rat in der estnischen Hauptstadt Tallinn.
Der Prozess der «Afghanisierung», also der Übergabe der Verantwortung an die afghanischen Sicherheitskräfte, solle bereits in diesem Jahr 2010 beginnen. Im Juli soll sich die Afghanistan-Konferenz in Kabul mit den NATO-Vorgaben befassen.
Beim NATO-Gipfel im Herbst in der portugiesischen Hauptstadt Lissabon hofft Rasmussen auf einen entsprechenden Beschluss zur Übergabe der Verantwortung. Es werde aber kein «Rennen zum Ausgang» geben, versicherte der NATO-Generalsekretär.
Er fügte hinzu: «Die Zukunft ist klar und sichtbar: Mehr afghanische Fähigkeiten und mehr afghanische Führung.»
Zur neuen NATO-Strategie 2010 der Partnerschaft mit den afghanischen Sicherheitskräften und massiven Truppenverstärkungen der ISAF sagte Rasmussen: «Wir sollten keine Illusionen haben. Fortschritte wird es nicht schnell und nicht leicht geben. Aber wir sehen, dass es nun passiert.»
«Viele Länder haben in diesem Einsatz Soldaten verloren, aber in diesem Jahr machen wir Fortschritte», sagte Rasmussen. «In diesem Jahr wird die Dynamik zunehmend auf unserer Seite sein.» Die Sicherheitslage in Afghanistan sei «sehr herausfordernd».
Die NATO ist derzeit mit rund 90000 Soldaten aus 47 Ländern (einige Staaten davon sind PfP) am Hindukusch im Einsatz.
Bis Ende 2011 soll die afghanische Armee durch verstärkte internationale Ausbildungsanstrengungen eine Stärke von 171000 Mann und die Polizei von 134000 Mann erreicht haben. Rasmussen forderte die NATO-Mitglieder erneut auf, die noch fehlenden 450 Ausbilder zu stellen.
Ermittlungsverfahren wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 eingestellt
Die Bundesanwaltschaft hat das Ermittlungsverfahren gegen Oberst Klein und Hauptfeldwebel Wilhelm wegen des Luftangriffs vom 4. September 2009 in der Nähe von Kunduz am 16. April 2010 gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt, weil im Ergebnis weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches (StGB) erfüllt sind.
In dem aufwendigen Prüf- und Ermittlungsverfahren sind erstmals die Umstände eines durch Bundeswehrsoldaten angeordneten militärischen Luftschlages mit weitreichenden tödlichen Folgen in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht Gegenstand umfassender strafrechtlicher Überprüfung gewesen. Die Untersuchung betraf insbesondere folgende Themenbereiche:
- Die Situation in Afghanistan nach dem Sturz des Talibanregimes Ende 2001 und die Entwicklung bis zum 4. September 2009.
- Die Lage im Einsatzbereich der Bundeswehr, insbesondere in der Provinz Kunduz.
- Das Vorliegen eines bewaffneten Konflikts.
- Das Geschehen von der Entführung der Tanklastzüge am 3. September 2009 bis zum Bombenabwurf am 4. September 2009 und seinen Folgen.
- Die rechtliche Bewertung nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB).
- Das Verhältnis zwischen Völkerstrafrecht und allgemeinem Strafrecht.
- Die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts für das Tatgeschehen unter allen strafrechtlichen Gesichtspunkten.
Das der Entscheidung zugrunde liegende militärische Tatsachenmaterial ist zum überwiegenden Teil als geheime Verschlusssache eingestuft. Wegen der Verpflichtung zur Einhaltung des Geheimschutzes können lediglich folgende Aussagen zu den Gründen der Entscheidung mitgeteilt werden:
1. Bei den Auseinandersetzungen zwischen den aufständischen Taliban und der afghanischen Regierung sowie der ISAF in Afghanistan handelt es sich um einen nicht-internationalen bewaffneten Konflikt im Sinne des Völkerstrafrechts. Die Soldaten der Bundeswehr sind im Rahmen des ISAF-Einsatzes reguläre Kombattanten, eine Strafbarkeit scheidet daher aus, soweit völkerrechtlich zulässige Kampfhandlungen vorliegen.
2. Die Anordnung des Bombenabwurfs auf die beiden durch Talibankämpfer geraubten Tanklastzüge erfüllt nicht den Tatbestand des § 11 Abs. 1 Nr. 3 VStGB (Verbotene Methoden der Kriegsführung). Dieser setzt in subjektiver Hinsicht die sichere Erwartung des Täters voraus, dass der Angriff die Tötung oder Verletzung von Zivilpersonen oder die Beschädigung ziviler Objekte in einem Ausmaß verursachen wird, das außer Verhältnis zu dem insgesamt erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Vorteil steht. Das hiernach für dieses Delikt maßgebliche Vorstellungsbild der Beschuldigten und die Grundlagen des subjektiven Tatbestandes bilden den Kern der völkerstrafrechtlichen Beurteilung des Luftangriffs. Nach dem Ergebnis der Ermittlungen sind die Beschuldigten schon nicht davon ausgegangen, dass sich zum Zeitpunkt des Luftangriffs Zivilisten auf der Sandbank des Kunduz-Flusses aufhielten. Diese Frage war Gegenstand der Erörterungen des etwa eineinhalbstündigen Entscheidungsprozesses bis zum Bombenabwurf. Nach Ausschöpfung der ihnen in der konkreten militärischen Lage zur Verfügung stehenden Erkenntnismöglichkeiten hatten die Beschuldigten keine Hinweise auf die Anwesenheit von Zivilisten. Vielmehr konnten sie nach gewissenhafter und immer wieder aktualisierter Prüfung aller ihnen zum Geschehensablauf bekannten Fakten und Umstände annehmen, dass ausschließlich Aufständische vor Ort waren.
3. Auch sonstige Tatbestände des VStGB (§ 8 und § 11 Abs. 1 Nr. 1) sind nicht erfüllt, weil keine der von diesen Vorschriften geschützten Personengruppen Ziel des Luftangriffs waren.
4. Die Normen des allgemeinen Strafrechts sind neben denen des VStGB anwendbar. Der Gesetzgeber hat mit der Einführung des Völkerstrafgesetzbuches keine abschließende Regelung getroffen. Nach dem Ergebnis von historischer, systematischer, teleologischer und verfassungsbezogener Auslegung der Zuständigkeitsnorm des § 120 Abs. 1 Nr. 8 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) ist der Generalbundesanwalt dafür zuständig, alle in diesem Zusammenhang relevanten strafrechtlichen Tatbestände abschließend zu prüfen.
5. Der Abwurf von Bomben auf Ziele, in deren unmittelbarer Nähe sich Menschen aufhalten, ist auch nach den Vorschriften des deutschen Strafgesetzbuchs bei Geltung des Konfliktsvölkerrechts immer dann gerechtfertigt und damit straflos, wenn der militärische Angriff völkerrechtlich zulässig ist. So liegt der Fall hier:
a) Soweit die getöteten Menschen zu den Aufständischen gehörten, durfte ihnen als Kämpfer der nichtstaatlichen Konfliktpartei der Angriff gelten. Eine Bekämpfung der vor Ort befindlichen Taliban-Gruppen war am Boden ohne Risiko für die eigenen Truppen nicht möglich. Die Inkaufnahme einer solchen Gefährdung ist dem Befehlshaber nach dem Konfliktsvölkerrecht nicht abzuverlangen.
b) Bei den anderen Getöteten und Verletzten ist davon auszugehen, dass es sich um vom humanitären Konfliktsvölkerrecht geschützte Zivilisten handelte, die nicht unmittelbar an Feindseligkeiten teilnahmen. Gleichwohl war der Angriffsbefehl völkerrechtlich zulässig. Auch bei der nach Völkerrecht zu treffenden Prüfung ist die Perspektive des Angreifenden zur Tatzeit zugrunde zu legen, nicht ein erst nachträglich erkennbarer tatsächlicher Verlauf. Oberst Klein, der sich der Verpflichtung bewusst war, zivile Opfer soweit irgend möglich zu vermeiden, hat hierbei keine ihm gebotene und praktikable Aufklärung unterlassen. Nach Ausschöpfung aller ihm zur Verfügung stehenden Erkenntnisquellen war in der konkreten zeitkritischen militärischen Situation vielmehr eine weitere Aufklärung nicht möglich, so dass er nach den ihm vorliegenden Informationen nicht mit der Anwesenheit geschützter Zivilisten rechnen musste.
Rechtlich ist auf Folgendes hinzuweisen: Selbst wenn man mit zivilen Opfern einer Militäraktion rechnen muss, ist ein Bombenabwurf nur völkerrechtlich unzulässig, wenn es sich um einen „unterschiedslosen“ Angriff handelt, bei dem der zu erwartende zivile Schaden in keinem Verhältnis zum erwarteten konkreten und unmittelbaren militärischen Erfolg steht. Dies war hier nicht der Fall: Oberst Klein hat sich trotz des besonderen Drucks der Entscheidungssituation für einen örtlich eng begrenzten Einsatz mit der kleinsten zur Verfügung stehenden Bombengröße und -anzahl entschieden. (Anmerkung DS: 6 Stück GBU-38 Bomben waren angefordert und 2 davon haben ca. 140 Menschen getötet.)
6. Der Beschuldigte Klein durfte davon ausgehen, dass keine Zivilisten vor Ort waren. Deshalb war er nicht verpflichtet, Warnhinweise vor dem militärischen Angriff zu geben. (Anmerkung DS: Wegen nächtlicher Stunde und Nachrichtenlage.)
7. Verstöße gegen innerdienstliche Vorgaben, insbesondere gegen einzelne Einsatzregeln (Rules of Engagement) sind nicht geeignet, völkerrechtlich zulässige Handlungen einzuschränken, weil solche Einsatzregeln rein intern gelten und ihnen keine völkerrechtlich verbindliche Rechtswirkung nach außen zukommt.
8. Zur genauen Anzahl der Opfer des Luftangriffs – die für die hier vorzunehmende rechtliche Beurteilung nicht entscheidungserheblich ist – konnten die zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten keine hinreichend sichere Aufklärung bringen.
Als sicher anzusehen ist, dass zwei namentlich bekannte Talibanführer (Anmerkung DS: Laufend meldet die NATO, sie hätte Talibanführer getötet. Warum nur nimmt der Widerstand zu statt ab, wenn die Kommandeure reihenweise eleminiert worden sein sollen?) getötet wurden und dass Aufständische wie auch Zivilisten unter den Opfern waren. Das einzig objektive Beweismittel sind die vorhandenen Videoaufzeichnungen der Kampfflugzeuge, auf denen 30 bis 50 Personen zum Zeitpunkt des Luftangriffs auf der Sandbank zu erkennen sind. In diese Größenordnung weist auch ein Abgleich der Namen auf den in verschiedenen Untersuchungsberichten enthaltenen Opferlisten. Etwa 50 Namen finden sich durchgängig in jeder dieser Aufstellungen, Unsicherheiten bleiben wegen unterschiedlicher Schreibweisen. Eine weitere Aufklärung war und ist nicht möglich, insbesondere weil der Einsatz moderner gerichtsmedizinischer Untersuchungen einschließlich notwendiger Exhumierungen und Obduktionen zur Überprüfung von Zeugenaussagen angesichts der gesellschaftlichen und religiösen Gegebenheiten in Afghanistan ausgeschlossen ist.
Quelle: Aus der Pressemitteilung der Bundesanwaltschaft vom 19.04.2010 – 8/2010
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