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Wieder Strafanzeige gegen Heckler & Koch

Lieferung von G36 an Gaddafi
Rüstungsexportkampagne stellt Strafanzeige gegen Heckler & Koch

Mit scharfer Kritik reagieren die Sprecher der Rüstungsexportkampagne auf die Lieferung von G36 Gewehren nach Libyen und stellten über ihren Rechtsanwalt Holger Rothbauer Strafanzeige gegen die Firma Heckler & Koch wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, gegen das Außenwirtschaftsgesetz sowie wegen Beihilfe zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit.

„G36-Sturmgewehre von Heckler & Koch zählen zu den tödlichsten Waffen weltweit“, weiß Rüstungskritiker Jürgen Grässlin. „Sie kommen in mehr als 30 Staaten zum tödlichen Einsatz, darunter Georgien und Mexiko – und jetzt sogar auch Libyen.“

Die Berliner Kampagnensprecherin Christine Hoffmann fordert: „Die Bundesregierung steht in der Pflicht, drängende Fragen zum Tatort Libyen zweifelsfrei zu klären: Hat die Firma Heckler & Koch eine G36-Ausfuhrgenehmigung für Libyen erhalten? Wenn nein: Auf welchem Weg gelangten die Sturmgewehre nach Libyen?“

Der Stuttgarter Kampagnensprecher Paul Russmann fordert die Bundesregierung auf, „den Export und die Lizenzvergaben von G36-Lieferungen in jedwede Krisen- und Kriegsgebiete zu unterbinden, vergebene G36-Lizenzen zurückzuziehen und keine neuen zu vergeben.“

Quelle: Aixpaix.de vom 01.09.2011

siehe auch Strafanzeige September 2010

Im Ausland verwundete Soldaten sollen mehr Geld bekommen

Gesetzentwurf sieht Einmalzahlungen vor

Bundeswehrsoldaten, die bei besonderen Auslandseinsätzen wie in Afghanistan körperlich oder seelisch verwundet wurden, sollen künftig finanziell besser unterstützt werden. Einmalzahlungen sollen auf bis zu 150.000 Euro steigen, wie die Zeitung “Die Welt” berichtete. Die Bundesregierung will demnach über einen entsprechenden Gesetzentwurf am 31.08.2011 abstimmen. Der Bundestag wird darüber Ende September befinden.

Das sogenannte Einsatzversorgungsverbesserungsgesetz soll dann 2012 in Kraft treten, rückwirkend zum Januar 2011. Die Bundesregierung rechnet mit Mehrausgaben von geschätzten zehn Millionen Euro.

Nach dem Gesetzentwurf, der der Zeitung nach eigenen Angaben vorliegt, sollen Soldaten bis zu 150.000 Euro Einmalzahlungen erhalten, wenn sie durch Verwundungen zu Schwerbehinderten werden und ihre Erwerbstätigkeit damit um 50 Prozent gemindert wurde. Die bisherige Entschädigungszahlung beträgt 80.000 Euro. Darüber hinaus will die Bundesregierung Angehörige von Kriegsgeschädigten stärker unterstützen. Hinterbliebene von Zeitsoldaten hätten demnach die gleichen Ansprüche wie jene von Berufssoldaten.

Überdies können auch Soldaten, die vor dem 1. Dezember 2002, dem Start des Afghanistan-Einsatzes, einen Einsatzunfall erlitten, aus dem Versorgungsgesetz Nutzen ziehen. Neuer Stichtag ist der 1. Juli 1992, damit umfasst das Gesetz künftig auch den ersten Bundeswehr-Auslandseinsatz in Kambodscha.

Die Schwerbehindertenregelung wird dem Bericht zufolge allerdings von der SPD kritisiert: So müssen Bundeswehrsoldaten einen Schädigungsgrad von 50 Prozent attestiert bekommen, um einen lebenslangen Job bei der Truppe zu erhalten. Allerdings liegt der Grad bei posttraumatischen Belastungsstörungen oft unter dieser Marke. Der verteidigungspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Rainer Arnold, fordert in der “Welt” deshalb, die Grenze auf 30 Prozent herabzusetzen: “Wir brauchen diese großzügige Regelung, wir brauchen eine deutliche Verbesserung”, sagt er.

Deutscher Soldat in Mazar-e Sharif schwer verletzt

Im Norden Afghanistans ist ein 22-jähriger Hauptgefreiter im Lager Camp Marmal nahe Mazar-e Sharif am Abend des 23.08.2011 schwer verletzt worden. Der Soldat habe im Camp Marmal eine Kopfverletzung “durch eine Schussabgabe” erlitten, teilte das Einsatzführungskommando der Bundeswehr in Potsdam am 24.08.2011 mit. Die genauen Umstände des Vorfalles sind unklar. Ermittlungen “zu den Umständen der Schussabgabe wurden aufgenommen und dauern derzeit an”.

Wer den Schuss abgegeben hat, blieb zunächst unklar. Der Sprecher sagte lediglich, dass es sich bei dem Schützen nicht um einen afghanischen Soldaten oder Zivilisten handele. Die Untersuchungen des Vorfalls liefen noch, die zuständige Staatsanwaltschaft sei informiert worden.

Der verletzte Soldat wurde im Feldlazarett des Camp Marmals operiert, erklärte die Bundeswehr weiter. Sein Zustand sei stabil. Es liefen Vorbereitungen, ihn nach Deutschland auszufliegen. “Ein unter Schock stehender weiterer Soldat” werde ebenfalls vor Ort medizinisch versorgt. Im Dezember 2010 war in einem Vorposten der Bundeswehr in der Provinz Baghlan ein Soldat durch einen Schuss aus der Waffe eines Kameraden getötet worden. Eine Feldjäger-Untersuchung kam zu dem Ergebnis, dass es sich um einen Unfall handelte.

Ende September 2011 beginnt der Prozess gegen den inzwischen aus der Bundeswehr ausgeschiedenen Mann, aus dessen Waffe sich der Schuss löste. Die Staatsanwaltschaft wirft dem damals 21-Jährigen fahrlässige Tötung und Ungehorsam in einem besonders schweren Fall vor.

Zwei Anschläge auf Bundeswehr in Afghanistan

Attentäter haben im Norden Afghanistans zwei Sprengstoffanschläge auf Soldaten der Bundeswehr verübt. Wenige Kilometer westlich der Stadt Kundus wurde in den frühen Morgenstunden des 23.08.2011 eine deutsch-afghanische Patrouille angegriffen, wie ein Sprecher des Einsatzführungskommandos in Potsdam sagte. Drei afghanische Polizisten wurden leicht verletzt, deutsche Soldaten kamen nicht zu Schaden.

Zur Sache gibt es eine Yahoo-Nachricht, die von einigen Internetnutzern kommentiert wurde. Darunter befinden sich Anmerkungen von angeblichen Bundeswehrsoldaten, deren Aussagen erschreckend wirken.

Am Ende bleibt nur einer glaubwürdig und bemerkenswert sachlich, der ehemalige Oberstarzt der Bundeswehr Dr. med. Reinhard Erös, der sich am 05.08.2011 in der ZEIT geäußert hat: Ohne Saudi-Arabien und Pakistan kein Taliban-Regime

Deutschland am Libyen-Krieg beteiligt

Derzeit sorgt die Beteiligung von Bundeswehrsoldaten im Libyen-Krieg für Streit zwischen Regierung und Opposition. Elf deutsche Soldaten arbeiten im NATO-Gefechtsstab, obwohl die Bundesregierung einen Kampfeinsatz klar ablehnt. Verteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) verteidigte das Engagement als normales Vorgehen im Bündnis. Er lehnt ein Parlamentsmandat dafür ab. Die Grünen schlossen aber den Gang vor das Verfassungsgericht nicht aus.

Weitere Spezialkräfte der GSG-9 sind ohne Mandat in Bengasi eingesetzt.

Quelle: Spiegel vom 21.08.2011

Syrien – Niemand wird Assads Morde stoppen

Monatelang hat die Welt tatenlos zugesehen, was in Syrien passiert – auch die arabische. Und der UN-Sicherheitsrat hat wieder einmal bewiesen, dass die meisten Länder dann doch nur ihre eigenen Interessen verfolgen und Menschenrechte nichts bedeuten. Allen voran Russland und China. Nur wenn die Menschenrechte zufällig mit den eigenen geostrategischen Interessen zusammenpassen – dann reagieren die Großmächte.

Kuwait, Irak und Libyen – diese Länder zeigen, um was es wirklich geht. Resolutionen im UN-Sicherheitsrat werden jetzt das Morden von Präsident Assad nicht mehr stoppen. Ihm ist es mittlerweile egal, was die Welt denkt und ob sie sein Vorgehen aufs Heftigste verurteilt. mehr…
Von Jens Wiening, ARD-Hörfunkstudio Amman

Viele Bundeswehr-Freiwillige quittieren Dienst

Von den 3419 freiwillig Wehrdienstleistenden, die Anfang Juli ihren Dienst in der Bundeswehr angetreten haben, sind einem Bericht zufolge 440 schon wieder ausgeschieden. Bereits im ersten Monat hätten damit etwa 13 Prozent der neuen Soldaten den Dienst quittiert, berichtet die “Bild” unter Berufung auf Zahlen des Bundeswehrverbandes. Der Chef des Bundeswehrbands Ost, Uwe Köpsel, sagte, der Prozentsatz entspreche “ungefähr den Ausfällen, die wir auch zur Zeit der Wehrpflicht hatten”. Diese Zahlen verwundern, kennt man die Weisung / den Befehl an die Chefs der Kompanien, die mit der Grundausbildung der Freiwilligen beauftragt sind. Darin steht sinngemäß, “Fasst die Freiwilligen mit Samthandschuhen an. Wir brauchen sie!” Damit zieht sich die Bundeswehr eher Masse statt Klasse heran.

Das Bundesverteidigungsministerium bestätigte die Zahlen zu den Ausfällen auf Anfrage nicht. Erste Trends über die Personalentwicklung bei den Freiwilligen sollen Anfang Oktober 2011 vorliegen, endgültige Zahlen dürften erst nach Ablauf der Probezeit vorliegen, sagte ein Ministeriumssprecher. Sollte sich die “diskutierte Größenordnung” in den Trends bestätigen, wäre das angesichts der Bewerberzahlen nicht besorgniserregend, fügte er hinzu. Die Probezeit für die Freiwilligen, binnen derer von beiden Seiten kurzfristig gekündigt werden kann, beträgt sechs Monate, sie endet also Ende Dezember. Die nächsten Freiwilligen werden Anfang Oktober ihren Dienst antreten. Die Wehrpflicht war im Zuge der Bundeswehr-Reform am 1. Juli diesen Jahres nach mehr als 50 Jahren ausgesetzt worden. Bundesverteidigungsminister Thomas de Maizière (CDU) hofft, in den kommenden Jahren 5000 bis 15.000 Freiwillige als Ersatz für die Wehrpflichtigen anzuwerben. Derzeit hat die Bundeswehr noch etwa 220.000 aktive Soldaten. Rund 188.000 von ihnen sind Berufs- und Zeitsoldaten. Deren Zahl soll im Zuge der Bundeswehrreform auf 170.000 sinken.

Hingegen der o.g. Schlagzeile in der “Bild” vom 01.08.2011 ist im Magazin “Die Bundeswehr” Ausgabe 7/2011 auf S.6 (Drucklegung bereits Ende Juni 2011) zu lesen, “Seit Jahresbeginn hätten sich 5500 junge Leute verbindlich für den bis zu 23-monatigen Dienst angemeldet. [...] Hinzu kämen 4500 Grundwehrdienstleistende, die sich freiwillig zu einer längeren Dienstzeit verpflichtet hätten.

Welche Absichten verfolgt der Springerverlag jetzt mit der Schlechtmacherei. Soll es der Bevölkerung das Fürchten lehren? Nach dem Motto: “Schau mal Hans, wir haben keine Soldaten mehr und der Terror rückt immer näher (Norwegen 22.07.2011). Der Verteidigungsminister braucht Leute, schicken wir unsere Töchter und Söhne, bevor sie uns weiter auf der Tasche hängen. Die haben ohnehin nichts besseres zu tun.”

Wulff sorgt sich um Bundeswehr in der Gesellschaft

Bundespräsident redet bei Gelöbnisfeier in Berlin

Bundespräsident Christian Wulff hat nach der Aussetzung der Wehrpflicht vor einer Vernachlässigung der Bundeswehr in der Öffentlichkeit gewarnt. Die “Freiwilligkeit darf nicht zu Gleichgültigkeit in der Gesellschaft führen. Hier mache ich mir durchaus Sorgen, die hoffentlich unberechtigt sind”, sagte Wulff in einer Festrede zum öffentlichen Gelöbnis von 470 freiwillig Wehrdienstleistenden in Berlin. Sie gehören zu den ersten Soldaten und Soldatinnen des neuen Wehrdienstes.

Der Bundespräsident zeigte sich überzeugt, dass der “Geist der Bundeswehr” mit Aussetzung der Wehrpflicht nicht verändert werde. Wenn er sich da mal nicht täuscht. Er mahnte zugleich, dass sich auch der Geist, in dem die Bürger der Bundeswehr gegenüberträten, sich nicht ändern dürfe. Die Bundeswehr gehöre “in unsere Mitte, in unsere Schulen und Hochschulen, und auf öffentliche Plätze”. Wer ihm diesen Floh wohl ins Ohr gesetzt haben mag? Wulff ermunterte in dem Zusammenhang zu öffentlichen Debatten über die Einsätze der Bundeswehr.

Auch angesichts neuer Gefahren für Deutschland und seine Verbündeten wie dem internationalen Terrorismus, der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen oder dem Zerfall von Staaten sei der Einsatz von Soldaten immer das letzte Mittel, sagte er. Scheinbar hat er sich mit den Inhalten der Verteidigungspolitischen Richtlinien 2011 noch nicht auseinandergesetzt. Offensive Rohstoffkriege soll die Bundeswehr demnächst führen. Der Bundespräsident erinnerte in seiner Rede an das gescheiterte Attentat auf Adolf Hitler am 20. Juli 1944 durch Angehörige der Wehrmacht. Dem Attentat auf Adolf Hitler wird feierlich gedacht, wenn sich heutzutage Aufständische in ihrem von NATO-Truppen besetzten Land mittels “Attentate” gegen die Besatzer wehren, dann ist das Terrorismus. Die Bundeswehr stehe in dieser Tradition. Das feierliche Gelöbnis findet traditionell am Jahrestag dieses Ereignisses statt. Die Zeremonie am 20.07.2011 war die erste dieser Art, seit vor knapp drei Wochen die Wehrpflicht offiziell ausgesetzt worden war. Die Soldaten geloben dabei, “der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen”.

Afghanen übernehmen Verantwortung für erste Provinz

In Afghanistan hat der Prozess der Übergabe der Sicherheitsverantwortung an die afghanischen Sicherheitskräfte begonnen. In der zentralafghanischen Provinz Bamijan startete nach Angaben des Innenministeriums mit einer Zeremonie in einer Polizeiwache die Übernahme der Verantwortung von den internationalen Streitkräften. Die UNO strich derweil 14 führende Taliban von ihrer Sanktionsliste, um Verhandlungen zu erleichtern.

Bamijan ist die erste von sieben Provinzen, die in diesem Monat von den internationalen Streitkräften in die Kontrolle der afghanischen Polizei und Armee übergehen sollen. Dazu gehören die Städte Mazar-e Sharif im Norden, Herat im Westen und Laschkar Gah in der südlichen Unruheprovinz Helmand. Die Übergabe der Sicherheitsverantwortung soll erlauben, bis Ende 2014 alle 150.000 in Afghanistan eingesetzten ausländischen Soldaten abzuziehen. Ende dieses Jahres sollen bereits 33.000 US-Soldaten das Land verlassen. Der Sanktionsausschuss des UN-Sicherheitsrats strich auf Antrag der afghanischen Regierung 14 führende Taliban von seiner Sanktionsliste.

Der deutsche UN-Botschafter Peter Wittig, der dem UN-Sicherheitsrat im Juli vorsteht, sprach von einem “starken Signal”. Der Sicherheitsrat unterstütze die Bemühungen der afghanischen Regierung, mit “ausgesöhnten Taliban” in einen politischen Dialog zu treten, um Frieden und Sicherheit in Afghanistan zu erreichen. Die afghanische Regierung will Taliban, die der Gewalt abschwören, die Verfassung anerkennen und keine Verbindung zu Terroristen unterhalten, in die Gesellschaft einbinden. Zu den nun von der Liste gestrichenen Taliban gehören vier Mitglieder des afghanischen Friedensrats: Arsalan Rahmani Daulat, Habibullah Fawsi, Sayeedur Rahman Hakani und Fakir Mohammed. Am 17.06.2011 hatte der UN-Sicherheitsrat bereits entschieden, zwei separate Sanktionslisten für Taliban- und El-Kaida-Mitglieder einzurichten. Unterdessen wurden im Nordwesten Pakistans bei zwei Angriffen auf Tanklastwagen zur Versorgung der NATO-Truppen in Afghanistan drei Menschen getötet und 16 weitere verletzt. In der Unruheprovinz Helmand wurde am Samstag bei einer Patrouille ein britischer Soldat getötet, wie das Verteidigungsministerium in London mitteilte.

Klage gegen Atombomben in Deutschland

Friedensaktivistin will letzte Atombomben aus Deutschland verbannen

Wird die Bundesregierung dazu verurteilt, auf die USA einzuwirken, damit der NATO-Partner seine letzten Atomwaffen aus Deutschland abzieht? Muss die Bundesrepublik sich zudem aus der »Nuklear«-Strategie der NATO zurückziehen? Das sind die Ziele, die Elke Koller, eine verrentete Apothekerin und Anwohnerin des Luftwaffenstützpunktes Büchel, auf dem juristischen Wege erreichen möchte.

Am 14.07.2011 fand die erste mündliche Verhandlung darüber vor dem Kölner Verwaltungsgericht statt. Dort trafen Klägerin Elke Koller und ihre Anwälte Peter Becker und Otto Jäckel auf die Gegenseite: die Bundesrepublik Deutschland in Person des Bundesverteidigungsministers, vertreten durch eine beredsam schweigende Dame namens Sylvia Spies. Alle behandelten Sachverhalte unterlägen »höchster Geheimhaltungsstufe«, betonte Spies.

Dass in Büchel überhaupt Atomwaffen gelagert sind – der »Spiegel« geht von 10 bis 20 Bomben aus, es sind die wohl letzten auf deutschem Boden –bestätigte Spies nur indirekt, indem sie sagte: Die Bundesregierung habe umfassende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung getroffen. Schutz wovor? »Wir legen die Existenz der Atomwaffen hypothetisch zu Grunde«, suchte die Vorsitzende Richterin Doris Wundes eine salomonische Lösung.

Die Regierung mauert. Die Klägerin powert: 16 Jahre lebte Koller in der Region, ohne von den Atomwaffen zu wissen, hatte eine Apotheke übernommen, ein Haus gekauft. Erst 1996 wurde sie durch eine Demonstration auf ihre hochgiftigen »Nachbarn« aufmerksam – und zur äußerst kämpferischen Aktivistin wider die gefährlichen Explosionskörper.

Amerikanische Flugzeuge gibt es dort nicht. Also müssten die Bomben wohl von deutschen Tornados transportiert und abgeworfen werden. Parat steht das Jagdbombergeschwader 33 im Fliegerhorst Büchel. Auch NATO-Staaten, die über keine eigenen Atomwaffen verfügen, werden in die auf diese Massenvernichtungswaffen bezogene Strategie und Praxis des Militärbündnisses einbezogen. »Nukleare Teilhabe« nennen das die Militär-Strategen.

Viel juristischer Spielraum

Das Konzept soll der Abschreckung dienen. Doch wessen Abschreckung? Nach dem Ende des Kalten Krieges habe sich eine neue Situation ergeben, betonten Elke Kollers Anwälte. Terroristen würden sich von Atombomben nicht abschrecken lassen. Doch drohe die Gefahr terroristischer Anschläge auf die stationierten Atomwaffen. Zudem könnten Unfälle zu nuklearer Verseuchung führen. Der Staat müsse seine Mandantin vor all dem schützen. Das sei nur durch den Abzug der Atomwaffen möglich, betonte Anwalt Becker.

Noch schwerer wiege jedoch, dass der Einsatz von Atomwaffen »generell illegal« sei. Also sei schon deren Lagerung verboten. Beides widerspreche den Grundsätzen des humanitären Kriegsvölkerrechts, das unmittelbares Recht in Deutschland sei. Kollers Anwälte beriefen sich auf zwei Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und ein Rechtsgutachten des Internationalen Gerichtshof. Dass es hier viel Interpretationsspielraum gibt, ahnten am 14.07.2011 auch die juristischen Laien im fast voll besetzten Saal 1 des Kölner Verwaltungsgerichts.

Im Zweifelsfall durch alle Instanzen

Auch Kollers Anwalt Becker sprach von »juristischem Neuland« und legte den Richtern nahe, grundsätzliche Fragen zunächst vom Bundesverfassungsgericht klären zu lassen. Die Richter vertagten sich, ohne anzudeuten, wie lange ihre Beratungen dauern werden. Werden sie den Klagen stattgeben? Ganz oder teilweise? Eine Prognose wagte gestern niemand.

»Wir haben es der Kammer sehr schwer gemacht, es sich einfach zu machen«, erklärte Otto Jäckel, der zweite Anwalt der Klägerin. Seine Mandantin war guter Stimmung: Sie sei zufrieden, sagte Elke Koller, »dass die Klage nicht sofort abgewiesen wurde«. Alles sei offen, »aber es wird dauern«. Im Zweifelsfall werde sie durch alle Instanzen gehen, kündigte die Atomwaffen-Gegnerin an. Gleiches sei – bei deren Niederlage – auch von der Gegenseite zu erwarten, vermuten Kollers Anwälte.

Den Artikel finden Sie unter:
(c) Neues Deutschland 2011
Von Marcus Meier, Köln
(Hannelore Tölke, Telefon: 0049 160 9910 9990)