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	<title>Darmstädter Signal - Das kritische Forum für Staatsbürger in Uniform &#187; Politische Bildung nicht nur in der Bundeswehr</title>
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	<description>... Das Portal für schnellen Informationsaustausch ...</description>
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		<title>Hellmut Königshaus zum Wehrbeauftragten gewählt</title>
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		<pubDate>Thu, 25 Mar 2010 11:47:49 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Inland]]></category>
		<category><![CDATA[Politische Bildung nicht nur in der Bundeswehr]]></category>
		<category><![CDATA[FDP]]></category>
		<category><![CDATA[gewählt]]></category>
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		<category><![CDATA[Wehrbeauftragter]]></category>

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		<description><![CDATA[Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2010, den FDP-Bundestagsabgeordneten Hellmut Königshaus in geheimer Wahl zum neuen, 11. Wehrbeauftragten  gewählt. Er erhielt 375 von 579 abgegebenen Stimmen bei 163 Gegenstimmen und 41 Enthaltungen. Der 59-jährige wird sein Amt im Mai antreten.
Er ist bis Amtsantritt Mitglied des Verteidigungsausschusses und derzeit auch im Untersuchungsausschuss Kundus tätig.
Königshaus [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Der Bundestag hat am Donnerstag, 25. März 2010, den FDP-Bundestagsabgeordneten Hellmut Königshaus in geheimer Wahl zum neuen, 11. Wehrbeauftragten  gewählt. Er erhielt 375 von 579 abgegebenen Stimmen bei 163 Gegenstimmen und 41 Enthaltungen. Der 59-jährige wird sein Amt im Mai antreten.<br />
Er ist bis Amtsantritt Mitglied des Verteidigungsausschusses und derzeit auch im Untersuchungsausschuss Kundus tätig.</p>
<p>Königshaus tritt die Nachfolge von Reinhold Robbe an, der am 14. April 2005 als SPD-Bundestagsabgeordneter in dieses Amt gewählt worden war.<br />
<u><strong>Nebenbemerkung:</strong></u> Wir beobachten seit einigen Wochen eine deutliche Ämterhäufung auf seiten der FDP im gesamten Regierungsapparat.</p>
<p><strong>Ombudsmann der Streitkräfte</strong></p>
<p>Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages ist als &#8220;Anwalt der Soldatinnen und Soldaten&#8221; zugleich wichtiges Hilfsorgan des Parlaments bei der Kontrolle der Streitkräfte. Organisatorisch ist das Amt beim Deutschen Bundestag angesiedelt. Der Wehrbeauftragte ist aber im Amt kein Bundestagsabgeordneter mehr und auch kein Beamter.</p>
<p>Tätig wird er auf Weisung des Bundestages oder des Verteidigungsausschusses. Er kann aber auch aus eigener Initiative aktiv werden, wenn er Hinweise darauf erhält, dass Grundrechte von Soldatinnen und Soldaten oder die Grundsätze der Inneren Führung der Bundeswehr verletzt werden. Zudem berichtet er dem Parlament über den inneren Zustand der Bundeswehr.</p>
<p>Jede Soldatin und jeder Soldat kann sich mit Hinweisen oder Beschwerden direkt &#8211; ohne den Dienstweg einhalten zu müssen &#8211; an den Wehrbeauftragten wenden. Der Wehrbeauftragte ist somit auch der Ombudsmann der Streitkräfte. Mindestens einmal im Jahr berichtet der Wehrbeauftragte dem Bundestag über das Ergebnis seiner Tätigkeit. Der Jahresbericht wird im Parlament beraten.<br />
Königshaus seit 2004 im Bundestag</p>
<p>Der künftige Wehrbeauftrage, Königshaus, gehört dem Bundestag seit 2004 an, er vertritt den Wahlkreis Treptow-Köpenick in Berlin, ist verheiratet und Vater zweier Kinder.</p>
<p>Anders als sein Vorgänger Robbe, der Zivildienst leistete, diente Hellmut Königshaus in der Bundeswehr. Von 1970 bis 1972 war er Zeitsoldat, zuletzt Personaloffizier, ehe er in Freiburg und Berlin Rechtswissenschaft studierte. Von 1980 bis 1986 war er Richter in Berlin, die beiden letzten Jahre davon Justizsprecher.</p>
<p><strong>25 Jahre FDP-Mitglied</strong></p>
<p>Anschließend war er bis 1993 Senatsrat in der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz, danach bis 2004 Generalbevollmächtigter der ALBA AG, eines international tätigen Unternehmens der Entsorgungs- und Recyclingbranche.</p>
<p>Der FDP gehört Königshaus seit 25 Jahren an. Seit 1994 ist er Justiziar des Berliner Landesverbandes, derzeit stellvertretender Bezirksvorsitzender in Steglitz-Zehlendorf. -Seit 2004 ist er auch stellvertretendes Mitglied des Kuratoriums der Stiftung &#8220;Erinnerung, Verantwortung und Zukunft&#8221;.</p>
<p><strong>Der scheidende Wehrbeaufragte</strong></p>
<p>Der 55-jährige Ostfriese Reinhold Robbe hatte dem Bundestag von 1994 bis 2005 angehört, er vertrat der niedersächsischen Wahlkreis Unterems. Von 2002 bis Mai 2005 war er Vorsitzender des Verteidigungsausschusses.</p>
<p>Am 14. April 2005 war Robbe mit 307 gegen 276 Stimmen bei 15 Enthaltungen und einer ungültigen Stimme zum Wehrbeauftragten gewählt worden. Das Amt hatte er am 12. Mai 2005 angetreten.</p>
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		<title>Iran &#8211; Bundeswehr lernt persisch</title>
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		<pubDate>Sat, 13 Feb 2010 18:33:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politische Bildung nicht nur in der Bundeswehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Am folgenden Video aus dem Deutschen Bundestag ist neben den Inhalten die Verhaltensweise des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt interessant zu beobachten. Viele sicherheitspolitisch interessierte Menschen sind der Ansicht, dass derzeit – auch unter Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland – eine Vorbereitung eines militärischen Einsatzes im Iran stattfindet. Dieses furchtbare Lavieren des Herrn Staatssekretärs macht auch noch [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am folgenden Video aus dem Deutschen Bundestag ist neben den Inhalten die Verhaltensweise des Parlamentarischen Staatssekretärs Christian Schmidt interessant zu beobachten. Viele sicherheitspolitisch interessierte Menschen sind der Ansicht, dass derzeit – auch unter Mitwirkung der Bundesrepublik Deutschland – eine Vorbereitung eines militärischen Einsatzes im Iran stattfindet. Dieses furchtbare Lavieren des Herrn Staatssekretärs macht auch noch deutlich, dass vermutlich nicht die am besten geeigneten mit so verantwortlichen Aufgaben betraut werden, was übrigens gleichermaßen für einen Teil der Parlamentarier gilt. Wir werden mehr und mehr, von einem Großteil der Bevölkerung unbemerkt, in den nächsten Krieg hineinmanövriert!</p>
<p><object width="310" height="200"><param name="movie" value="http://www.youtube.com/v/rYC_aSnKezY&#038;hl=en_US&#038;fs=1&#038;"></param><param name="allowFullScreen" value="true"></param><param name="allowscriptaccess" value="always"></param><embed src="http://www.youtube.com/v/rYC_aSnKezY&#038;hl=en_US&#038;fs=1&#038;" type="application/x-shockwave-flash" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" width="310" height="200"></embed></object></p>
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		<title>Krieg für Kohle</title>
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		<pubDate>Thu, 21 Jan 2010 17:41:24 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politische Bildung nicht nur in der Bundeswehr]]></category>
		<category><![CDATA[Auftraggeber]]></category>
		<category><![CDATA[JS]]></category>
		<category><![CDATA[Pretoria]]></category>
		<category><![CDATA[Privat-Soldat]]></category>
		<category><![CDATA[Privatarmee]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheitsunternehmen]]></category>
		<category><![CDATA[Söldner]]></category>
		<category><![CDATA[Waffengeschäft]]></category>
		<category><![CDATA[Xe]]></category>

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		<description><![CDATA[Sicherheitsfirmen beschäftigen bei Einsätzen im Ausland auch Exsoldaten der Bundeswehr
Was macht ein Zeitsoldat nach dem Ausscheiden aus dem Dienst? Er kehrt „erfolgreich und dauerhaft ins zivile Berufsleben zurück“, heißt es in einer Broschüre der Agentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr (BFD).
Manche der ehemaligen Soldaten tun das Gegenteil: Sie heuern bei privaten Militärfirmen an [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Sicherheitsfirmen beschäftigen bei Einsätzen im Ausland auch Exsoldaten der Bundeswehr</strong></p>
<p class=MsoNormal>Was macht ein Zeitsoldat nach dem Ausscheiden aus dem Dienst? Er kehrt „erfolgreich und dauerhaft ins zivile Berufsleben zurück“, heißt es in einer Broschüre der Agentur für Arbeit und des Berufsförderungsdienstes der Bundeswehr (BFD).</p>
<p class=MsoNormal><b>Manche</b> der ehemaligen Soldaten tun das Gegenteil: Sie heuern bei privaten Militärfirmen an und lassen sich in die Krisengebiete der Welt schicken. Schätzungen zufolge tummeln sich zwischen <b>1000 und 5000 Deutsche</b> im internationalen Heer privater Sicherheitsunternehmen. Die Aufgaben vor Ort sind vielfältig, vom Kochen in Feldküchen über Objekt- und Personenschutz bis zu Gefechten ist alles möglich. </p>
<p class=MsoNormal><b>Der Boom im Sicherheitsgeschäft begann nach dem 11. September 2001.</b> Vorher waren die großen amerikanischen Firmen wie Blackwater (Xe) kleine Agenturen. In den Kriegen im Irak und in Afghanistan beschäftigt die US-Regierung so viele Privatunternehmen wie nie zuvor. Kein Wunder – denn die Army wurde seit dem Ende des Kalten Krieges um 50% dezimiert. <b>Ohne private Militärfirmen könnten die USA keinen Krieg mehr führen.</b></p>
<p class=MsoNormal>Auch die europäischen Armeen schrumpften seit der politischen Wende. Aus der Bundeswehr schieden Hunderttausende aus, die sich in den Neunzigerjahren auf die Suche nach neuen Betätigungsfeldern machten. Mehrere Hundert von ihnen fanden Arbeit in den Kriegen auf dem Balkan, schreibt das <i>Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz</i>.</p>
<p class=MsoNormal>Die Mehrheit der heute im Ausland tätigen Sicherheitskräfte ist im Irak und in Afghanistan unterwegs, wie Kriegsreporter<i> Franz Hutsch</i> recherchiert hat, für <b>500 bis 1400 Euro pro Tag</b>. Kontakte zu Auftraggebern finden sich im Internet. Dort sucht die Branche nach <b>ehemaligen Fallschirmjägern, Feldjägern, KSK-/EGB-Mitgliedern oder Elitepolizisten</b>. Dass darunter auch deutsche Firmen sind, gilt als sicher. Viele Exsoldaten bieten sich als selbstständiges Ein- oder Zwei-Mann-Unternehmen auf dem Weltmarkt an, so Hutsch. </p>
<p class=MsoNormal><b><span style='font-family:"Bookman Old Style"'>Staatliche Kontrolle findet nicht statt.<o :p></o></span></b></p>
<p class=MsoNormal><b>„Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor“</b>, so eine lapidare Antwort auf eine Anfrage der FDP-Fraktion von Anfang 2009, wie viele deutsche Sicherheitsunternehmen im Ausland tätig seien.</p>
<p class=MsoNormal>In Deutschland droht jedem eine Freiheitsstrafe, der „zugunsten einer ausländischen Macht einen Deutschen zum Wehrdienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung anwirbt.“ (§109 StGB) – aber die Chancen und der Wille eine Firma bei Werbeversuchen zu erwischen, sind höchst gering. </p>
<p class=MsoNormal>Der Söldner, der im Auftrag einer Sicherheitsagentur in ein Krisengebiet geht, macht sich indes nicht strafbar, es sei denn, er begeht im Einsatz eine Straftat. Für Regierungen gibt es viele Gründe, militärische und sicherheitsrelevante Aufgaben zu delegieren: </p>
<p class=MsoNormal>Während Soldaten durch die „Rules of Engagement“ enge Grenzen gesetzt sind, gibt es solche Verhaltensregeln für Private nicht. Für den SPD-Auslandsexperten <i>Rolf Mützenich</i> liegt der Verdacht nahe, der weltweit größte Auftraggeber, die US-amerikanische Regierung, betraut Firmen mit den schmutzigen Aufgaben, um die Army so sauber wie möglich zu halten.</p>
<p class=MsoNormal>Deutsche Anbieter haben <b>noch</b> einen kleinen Anteil am Weltsicherheitsmarkt. Im Bundestag sind sich die Parteien einig, der Staat muss private Auslandssicherheitsaktivitäten stärker kontrollieren. Staat aber <b>detaillierte Einsatz- und Lizensierungsregeln</b> für private Sicherheitsunternehmen einzuführen, verabschiedete der Bundestag im April 2009 nur eine lahme Absichtserklärung. „Wir haben Blabla beschlossen“, sagte der Verteidigungs- und Rechtsexperte der Grünen, <i>Omid Nouripour</i>.</p>
<p class=MsoNormal>Nicht wenige Bundeswehrsoldaten bekommen vom Berufsförderungsdienst (BFD) eine Aus- oder Fortbildung im Sicherheitsgewerbe finanziert. Die „<a href="http://www.vipprotection.de/Wir_uber_uns/wir_uber_uns.html">International Security School</a>“ wirbt auf ihrer Homepage mit Fördermöglichkeiten durch den BFD. Im Angebot der Schule: Anti-Terror-Trainings und Sniperkurse in Israel – nicht gerade Lehrgänge für zukünftige Türsteher, Nachtwächter, Werkschützer oder JVA-Beamte.</p>
<p class=MsoNormal><b><span style='font-family:"Bookman Old Style"'>Deutsche Privatkämpfer im Licht der Öffentlichkeit:<o :p></o></span></b></p>
<ul style='margin-top:0cm' type=disc>
<li class=MsoNormal style='mso-list:l0 level1 lfo1;tab-stops:list 36.0pt'>Der ehemalige Wehrmachtsoffizier Siegfried Müller kämpfte Mitte der 60er im Auftrag des Politikers Moise Tschombé gegen kongolesische Kommunisten. In einem DDR-Film berichtet „Kongo-Müller“ in trunkenem Zustand von Folter und Mord unter seinem Kommando.</li>
<li class=MsoNormal style='mso-list:l0 level1 lfo1;tab-stops:list 36.0pt'>Falk Simang und Ralf Rüdiger Mrachacz wurden 1995 in Deutschland zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt. Die beiden ehemaligen NVA-Soldaten hatten in Bosnien-Herzegowina im Streit um Kriegsbeute zwei andere Söldner ermordet.</li>
<li class=MsoNormal style='mso-list:l0 level1 lfo1;tab-stops:list 36.0pt'>„Ich bin bei einer ganz normalen Firma angestellt. Nur ist mein Arbeitsplatz halt im Irak&#8230;“ Drei ehemalige Bundeswehrsoldaten, die sich im Auftrag einer Lübecker Sicherheitsfirma im Irak verdingten, plauderten im Herbst 2005 öffentlich über ihren kriegerischen Alltag. Die Firma zog sich daraufhin aus dem Irak zurück.</li>
</ul>
<p><strong>Mehr zum Thema:</strong><br />
<a href="http://www.militaerseelsorge.bundeswehr.de/portal/a/eka/kcxml/04_Sj9SPykssy0xPLMnMz0vM0Y_QjzKLN3KLN3IKswRJgjmGJua--pEI8aCUVH1f16Ki_CJ9b_0A_YLciHJHR0VFAM_LM_E!/delta/base64xml/L2dJQSEvUUt3QS80SVVFLzZfMkZfMkJWOQ!!?yw_contentURL=%2F01DB090200000001%2FW26X9DM6005INFODE%2Fcontent.jsp" target="_blank">militaerseelsorge.bundeswehr.de</a><br />
<a href="http://www.kriegsreisende.de/" target="_blank">kriegsreisende.de</a></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Der nicht-internationale bewaffnete Konflikt</title>
		<link>http://www.blueflower.name/ds-blog/2009/11/10/der-nicht-internationale-bewaffnete-konflikt</link>
		<comments>http://www.blueflower.name/ds-blog/2009/11/10/der-nicht-internationale-bewaffnete-konflikt#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 10 Nov 2009 22:49:28 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[ISAF - Afghanistan]]></category>
		<category><![CDATA[Politische Bildung nicht nur in der Bundeswehr]]></category>

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		<description><![CDATA[.. diese Begriffskonstellation kursiert derzeit durch den Äther.
&#8220;Wir sind nicht in den Krieg gezogen, aber der Krieg ist zu uns gekommen.&#8221;, so eröffnete Hilke Petersen von Frontal21 die Sachlage in ihrer Anmoderation am 10.11.2009. Das Strafgesetzbuch ist für Kriminelle geschrieben, nicht für Bundeswehrsoldaten in einer durch das Parlament mandatierten Mission.
Auszug aus dem Völkerstrafgesetzbuch §11, Abs.1, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>.. diese Begriffskonstellation kursiert derzeit durch den Äther.</p>
<p>&#8220;Wir sind nicht in den Krieg gezogen, aber der Krieg ist zu uns gekommen.&#8221;, so eröffnete Hilke Petersen von Frontal21 die Sachlage in ihrer Anmoderation am 10.11.2009. Das Strafgesetzbuch ist für Kriminelle geschrieben, nicht für Bundeswehrsoldaten in einer durch das Parlament mandatierten Mission.</p>
<p><u><strong>Auszug aus dem Völkerstrafgesetzbuch §11, Abs.1, Nr.3:</strong></u><br />
&#8220;&#8230; als sicher erwartet, dass der Angriff die Tötung oder Verletzung von Zivilpersonen &#8230; in einem Ausmaß verursachen wird, das außer Verhältnis dem insgesamt erwarteten &#8230; militärischen Vorteil steht.&#8221;</p>
<p>Sollte die Generalbundesanwaltschaft darüber befinden, dass es sich um einen <strong>&#8220;nicht-internationalen bewaffneten Konflikt&#8221;</strong> in Afghanistan, im Klartext um einen Bürgerkrieg, handelt, zwischen dessen Fronten die Bundeswehr geraten ist, gelangen die Sonderregelungen des Kriegsvölkerrechts zur Geltung. Damit wäre Oberst Klein nicht mehr nach Strafgesetzbuch zu belangen, sondern es wäre lediglich die Verhältnismäßigkeit der Mittel zu prüfen. Die Verhältnismäßigkeit könnte das BMVg mit juristischen Spitzfindigkeiten sicher hindeichseln. </p>
<p>Allerdings wird sich Karlsruhe schwer tun, denn, so Prof. Kai Ambos (internationales Strafrecht &#8211; Universität Göttingen) das führe in weiterer Konsequenz zu einer defacto Anerkennung der Aufständischen als Kombattanten und dann dürften diese offiziell getötet werden. Auch dafür gibt es einen Begriff, die sog. <strong>&#8220;extralegale Hinrichtung&#8221;</strong>. Genau darum windete sich unser verflossener Verteidigungsminister Dr. Jung noch vor einigen Monaten mit aller Macht, denn Bundeswehrsoldaten haben bereits Aufständische <strong>offensiv</strong> in den Monaten Juli und August 2009 im Raum Char Darah getötet. Das müssen dann <strong>&#8220;illegale Hinrichtungen&#8221;</strong> gewesen sein. Etwaige Aufständische hätte aber lediglich festgenommen und der Aburteilung zugeführt werden dürfen. Die Offensiven der Bundeswehr i.V.m. afghanischen Sicherheitskräften im Sommer bei Kundus zogen mehr als 40 getötete Aufständische nach sich. Das sind Methoden, welche die Öffentlichkeit nur von Machenschaften der OEF-Mission kennt. Jetzt kämpften auch Bundeswehrsoldaten unter ISAF-Mandat in dieser Gefechtsart des Angriffs. Im Übrigen wurde im April 2009 nach Recherchen von Susanne Koelbl (Quelle: Buch &#8220;Krieg am Hindukusch&#8221; Seite 163) den KSK-Soldaten die Teilnahme an Tötungsmissionen klammheimlich erlaubt. </p>
<p>Es muss davon ausgegangen werden, dass Mitte Dezember 2009 das ISAF-Mandat durch den DBT verlängert werden wird. Allerdings wird eine knappere Mehrheit prognostiziert als bei der letzten Abstimmung im Oktober 2008 erreicht wurde.<br />
Ein Abzug der Bundeswehr binnen 3 Jahren wird wahrscheinlich. Insider und Kenner der Lage vor Ort in Afghanistan pfeifen es von den Dächern.</p>
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		<title>Satire und Wahrheit vermischen sich</title>
		<link>http://www.blueflower.name/ds-blog/2009/10/21/satire-und-wahrheit-vermischen-sich</link>
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		<pubDate>Wed, 21 Oct 2009 19:08:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politische Bildung nicht nur in der Bundeswehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Redaktion möchte u.a. mit dem folgenden Video zur Nachdenklichkeit anregen. Jetzt, kurz vor Reformationstag und Allerheiligen bitten erneut Soldaten der Bundeswehr vielerorts um Spenden für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Damit wird Pflege und Erhalt von Grab- und Gedenkstätten der vergangenen Weltkriege sichergestellt.
Trotz alle dem müssen wir dieser Tage nach vorne blicken und uns fragen, [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Redaktion möchte u.a. mit dem folgenden Video zur Nachdenklichkeit anregen. Jetzt, kurz vor Reformationstag und Allerheiligen bitten erneut Soldaten der Bundeswehr vielerorts um Spenden für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge. Damit wird Pflege und Erhalt von Grab- und Gedenkstätten der vergangenen Weltkriege sichergestellt.<br />
Trotz alle dem müssen wir dieser Tage nach vorne blicken und uns fragen, was der &#8220;Kampf&#8221; für eine freie Welt wirklich bedeutet und wie etwaige Ziele möglichst gewaltfrei zu erreichen sind. Denn Gewalt erzeugt Gegengewalt und jedes Opfer auf jeder Seite ist eines zu viel; gestern, heute und morgen.</p>
<p><object width="280" height="170"><param name="movie" value="http://www.youtube.com/v/TlhwbdzalV4&#038;hl=en&#038;fs=1&#038;"></param><param name="allowFullScreen" value="true"></param><param name="allowscriptaccess" value="always"></param><embed src="http://www.youtube.com/v/TlhwbdzalV4&#038;hl=en&#038;fs=1&#038;" type="application/x-shockwave-flash" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" width="425" height="344"></embed></object></p>
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		</item>
		<item>
		<title>Fragen fordern Antworten ein</title>
		<link>http://www.blueflower.name/ds-blog/2009/08/10/fragen-fordern-antworten-ein</link>
		<comments>http://www.blueflower.name/ds-blog/2009/08/10/fragen-fordern-antworten-ein#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 10 Aug 2009 16:14:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politische Bildung nicht nur in der Bundeswehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Künstler gegen den Krieg

]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Künstler gegen den Krieg</strong></p>
<p><object width="425" height="344"><param name="movie" value="http://www.youtube.com/v/cqPnImCk96s&#038;hl=de&#038;fs=1&#038;"></param><param name="allowFullScreen" value="true"></param><param name="allowscriptaccess" value="always"></param><embed src="http://www.youtube.com/v/cqPnImCk96s&#038;hl=de&#038;fs=1&#038;" type="application/x-shockwave-flash" allowscriptaccess="always" allowfullscreen="true" width="425" height="344"></embed></object></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Neues Buch über Blackwater</title>
		<link>http://www.blueflower.name/ds-blog/2009/08/05/neues-buch-uber-blackwater</link>
		<comments>http://www.blueflower.name/ds-blog/2009/08/05/neues-buch-uber-blackwater#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 05 Aug 2009 20:50:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politische Bildung nicht nur in der Bundeswehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Am 16. September 2007 brach Maschinengewehr-Feuer in Baghdad&#8217;s Nisour Square aus, das siebzehn irakische Bürger, unter ihnen Frauen und Kinder, tötete. Die Schießerei, schrieb &#8220;Baghdad&#8217;s Blutiger Sonntag,&#8221; war weder die Arbeit von irakischen Aufständischen noch amerikanischen Soldaten. Die Schützen waren private Kräfte, die für die heimliche Lohngesellschaft, &#8220;Blackwater Weltweit&#8221; arbeiten.
Das ist die explosive Geschichte einer [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Am 16. September 2007 brach Maschinengewehr-Feuer in Baghdad&#8217;s Nisour Square aus, das siebzehn irakische Bürger, unter ihnen Frauen und Kinder, tötete. Die Schießerei, schrieb &#8220;Baghdad&#8217;s Blutiger Sonntag,&#8221; war weder die Arbeit von irakischen Aufständischen noch amerikanischen Soldaten. Die Schützen waren private Kräfte, die für die heimliche Lohngesellschaft, &#8220;Blackwater Weltweit&#8221; arbeiten.</p>
<p>Das ist die explosive Geschichte einer Gesellschaft, die sich vor einem Jahrzehnt von Moyock, North Carolina erhob, um einer der mächtigsten Spieler im &#8220;Krieg gegen den Terror zu werden.&#8221; In seinem Greifen des Verkaufsschlagers nimmt der preisgekrönte Journalist Jeremy Scahill uns von den blutigen Straßen des Iraks über das vom Orkan-verwüstete New Orleans mit zu den Räumen der Macht in Washington, um Blackwater als das furchterregende neue Gesicht der amerikanischen Kriegsmaschine auszustellen.</p>
<p>Hier der Link zum Buch:<br />
<a href="http://blackwaterbook.com" target="_blank">http://blackwaterbook.com</a></p>
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		<item>
		<title>Werbung für Krieg und Tod: Manipulation der öffentlichen Meinung</title>
		<link>http://www.blueflower.name/ds-blog/2009/07/26/werbung-fur-krieg-und-tod-manipulation-der-offentlichen-meinung</link>
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		<pubDate>Sun, 26 Jul 2009 14:44:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politische Bildung nicht nur in der Bundeswehr]]></category>

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		<description><![CDATA[Immer wieder haben wir auch in unseren Diskussionen den prägenden Einfluss der Medien in allen politischen Bereichen festgestellt. Man weiβ mittlerweile wie mit medialen Mitteln der Jugoslawien- und der Irak-Krieg herbeigelogen wurden. Doch ist dabei kaum bekannt, dass dies gezielte Manipulationsstrategien waren, die von Regierungen als Aufträge an Public-Relations-Agenturen vergeben worden sind.
Daher wird Prof. Dr. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Immer wieder haben wir auch in unseren Diskussionen den prägenden Einfluss der Medien in allen politischen Bereichen festgestellt. Man weiβ mittlerweile wie mit medialen Mitteln der Jugoslawien- und der Irak-Krieg herbeigelogen wurden. Doch ist dabei kaum bekannt, dass dies gezielte Manipulationsstrategien waren, die von Regierungen als Aufträge an Public-Relations-Agenturen vergeben worden sind.<br />
Daher wird Prof. Dr. J. B. uns demnächst zum Thema „Werbung für Krieg und Tod: Manipulation der öffentlichen Meinung durch PR-Strategien“ seine Forschungsergebnisse in diesem Bereich vorstellen. </p>
<p>Prof. B. ist Politik- und Kommunikationswissenschaftler und hat am Beispiel des Jugoslawien-Kriegs dezidiert nachgewiesen, dass und wie PR-Agenturen die wechselseitigen Feindbilder aufgebaut und die öffentliche Meinung auf Krieg eingestimmt haben.<br />
Die Vorgänge, die Prof. B. auch an anderen Themenbereichen wie der Darstellung des Islam in den Medien aufzeigt, stellen eine <strong>massive Gefährdung der Demokratie</strong> dar. Die aktuellen Strategien der Medienmanipulation zu kennen ist für uns Bürger von hoher Bedeutung, um Gefühl und Verstand nicht vereinnahmen und verwirren zu lassen.<br />
Fragen dazu werden im gemeinsamen Gespräch Ende August diskutiert werden, mit dem Ziel nach Alternativen zu suchen.</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Steuerliche Grundlagen für den Auslandseinsatz für Bundeswehr und Polizei</title>
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		<pubDate>Sun, 26 Jul 2009 13:57:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politische Bildung nicht nur in der Bundeswehr]]></category>

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		<description><![CDATA[

Im Folgenden werden die aktuellen Bedingungen dargestellt. Steuerlich wurde nicht nur durch die Erhöhung des Auslandsverwendungszuschlages der Anreiz in den Auslandseinsatz (Nicht-Krieg) zu gehen verbessert. Die Ausgaben steigen. Von Seiten der Bundesregierung und der Oberfinanzdirektion wird trotz massivster Staatsverschuldung weiter in Richtung Export der deutschen Militärexpertise gedrängt. Nur die Söldner werden noch besser bezahlt.
Im Ausland [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><body lang=DE style='tab-interval:35.4pt'></p>
<div class=Section1>
<p class=MsoNormal><span style='font-size:11.0pt;color:black'>Im Folgenden werden die aktuellen Bedingungen dargestellt. Steuerlich wurde nicht nur durch die Erhöhung des Auslandsverwendungszuschlages der Anreiz in den Auslandseinsatz (Nicht-Krieg) zu gehen verbessert. Die Ausgaben steigen. Von Seiten der Bundesregierung und der Oberfinanzdirektion wird trotz massivster Staatsverschuldung weiter in Richtung Export der deutschen Militärexpertise gedrängt. Nur die Söldner werden noch besser bezahlt.</span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-size:11.0pt;color:black'>Im Ausland eingesetzte <b>Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit</b> erhalten je nach Einsatz im Allgemeinen neben dem steuerpflichtigen inländischen Grundgehalt einen steuerfreien <b>Auslandsverwendungszuschlag</b> &nbsp;(AVZ) nach §&nbsp;58a Bundesbesoldungsgesetz sowie&nbsp;eine <b>Aufwandsvergütung</b> nach §&nbsp;9 Bundesreisekostengesetz in Höhe von 3,60 Euro je Tag. Diese Aufwandsvergütung ist während der ersten drei Monate steuerfrei. Danach gehört sie zum steuerpflichtigen Arbeitslohn. Da es sich um eine „Auswärtstätigkeit“ (früher: Dienstreise) handelt, können die mit dem Auslandseinsatz anfallenden Aufwendungen, (z.B. Verpflegungsmehraufwendungen) grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. </span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-size:11.0pt;color:black'>Dagegen erhalten <b>Grundwehrdienstleistende </b>einen steuerfreien Wehrsold. Da auch der Auslandsverwendungszuschlag und die Aufwandsvergütung steuerfrei sind, können damit keine<b> </b>Werbungskosten angesetzt werden. Die Ausnahme davon ist, wenn z.B. ein ziviler Rechnungsführer sich im Rahmen einer Wehrübung im Auslandseinsatz befindet. Dann kann er u.E., genau wie der Zeit- und Berufssoldat,<b> </b>die o.a. Verpflegungsmehraufwendungen auch als Werbungskosten geltend machen. </span><span style='font-family:"Arial Unicode MS";mso-fareast-font-family:"Times New Roman"'><o :p></o></span></p>
<p class=MsoNormal><b><span style='font-size:11.0pt;color:black'>Polizeibeamte</span></b><span style='font-size:11.0pt; color:black'> der Länder werden für die Dauer des Einsatzes zum Grenzschutzpräsidium abgeordnet. Angehörige der Bundespolizei bleiben Angehörige ihrer Dienststelle. Durch das Bundesministerium des Innern werden diese Beamten zu den Vereinten Nationen bzw. OSZE oder EU abgestellt. Das inländische Dienstverhältnis der Beamten bleibt bestehen.</span><span style='font-family:"Arial Unicode MS";mso-fareast-font-family:"Times New Roman"'><o :p></o></span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-size:11.0pt;color:black'>Im Ausland eingesetzte Polizeibeamte erhalten ebenfalls neben dem steuerpflichtigen inländische Grundgehalt einen steuerfreien Auslandsverwendungszuschlag sowie ein je nach Einsatzort unterschiedliches steuerfreies Tagegeld (UN = „mission subsistance allowance“, OSZE = „per diem“) als Aufwandsentschädigung&nbsp; für Verpflegung, Unterkunft und Nebenausgaben am Einsatzort. Die frühere Kürzung dieser Tagegelder ist entfallen. Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Nebenausgaben sind als Werbungskosten absetzbar. </span><span style='font-family: "Arial Unicode MS";mso-fareast-font-family:"Times New Roman"'><o :p></o></span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-size:11.0pt;color:black'>Auch die Kosten für die An- und Rückreise zu Beginn bzw. Beendigung des Einsatzes werden durch die UN, OSZE etc. getragen. Auch kann für verheiratete Polizeibeamte alle zwei Monate eine Familienheimfahrt gewährt werden. Die Kosten der Heimfahrten sowie Telefonkosten sind anteilig dem Verhältnis der steuerpflichtigen Einnahmen zu den Gesamteinnahmen zuzuordnen. </span></p>
<p class=MsoNormal><b><span style='font-size:14.0pt;color:black'>Werbungskosten</span></b></p>
<p class=MsoListBullet3 style='margin-top:1.0pt'><span style='font-size:11.0pt;<br />
font-family:Arial;color:black'>Alle Aufwendungen die im Zusammenhang mit dem Auslandseinsatz entstehen, beziehen sich auf das steuerpflichtige Gehalt und auch auf den steuerfreien Auslandsverwendungszuschlag. Daher sind Werbungskosten immer nur im Verhältnis der bezogenen steuerpflichtigen Einnahmen zu den während des Einsatzzeitraums erzielten Gesamteinnahmen abzugsfähig.</span><span style='font-size:10.0pt;font-family:Arial'><o :p></o></span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-size:11.0pt;color:black'>Die Erstattungen für die Aufwendungen sind grundsätzlich auf die Werbungskosten anzurechnen.</span></p>
<p class=MsoListBullet3 style='margin-top:1.0pt'><span style='font-size:11.0pt;<br />
font-family:Arial;color:black'>Durch die Zahlung des Tagegeldes entfällt der Anspruch auf ein Auslandstrennungsgeld.</span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-size:11.0pt;color:black'>Im Rahmen eines Mandats im Ausland eingesetzte Soldaten erhalten einen <b>Auslandsverwendungszuschlag</b> (AVZ) nach §&nbsp;58a Bundesbesoldungsgesetz. Dieser Zuschlag wird als Besoldungsbestandteil STEUERFREI für die mit dem Auslandseinsatz verbundenen Belastungen, Erschwernissen und Gefahren im Einsatzgebiet und am Einsatzort gezahlt. Nachdem dieser Zuschlag seit Jahren unverändert war, wurde dieser am 08. April 2009 auf Grund der gestiegenen Gefährdung &nbsp;rückwirkend <b>mit Wirkung ab 12.2.2009 angehoben</b>. </span><span style='font-family:"Arial Unicode MS"; mso-fareast-font-family:"Times New Roman"'><o :p></o></span></p>
<table border=0 cellspacing=0 cellpadding=0 style='margin-left:84.55pt;<br />
 border-collapse:collapse;mso-padding-alt:0cm 0cm 0cm 0cm'><br />
<tr>
<td width=78 valign=top style='width:58.8pt;border:solid windowtext 1.0pt;<br />
  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal><span style='font-size:11.0pt;color:black'>&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<br />
  &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </span><span style='font-family:"Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
<td width=200 valign=top style='width:150.05pt;border:solid windowtext 1.0pt;<br />
  border-left:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><b><span style='font-size:11.0pt;color:black'>1.1.2002 &#8211; 11.2.2009</span></b><span style='font-family:"Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
<td width=144 valign=top style='width:108.0pt;border:solid windowtext 1.0pt;<br />
  border-left:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><b><span style='font-size:11.0pt;color:black'>ab 12.2.2009</span></b><span style='font-family:"Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width=78 valign=top style='width:58.8pt;border:solid windowtext 1.0pt;<br />
  border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal><span style='font-size:11.0pt;color:black'>Stufe 1</span><span style='font-family:"Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
<td width=200 valign=top style='width:150.05pt;border-top:none;border-left:<br />
  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;<br />
  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span style='font-size:11.0pt;color:black'>bis zu 25,56 Euro</span><span style='font-family:"Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
<td width=144 valign=top style='width:108.0pt;border-top:none;border-left:<br />
  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;<br />
  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span style='font-size:11.0pt;color:black'>bis zu 30 Euro</span><span style='font-family:"Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width=78 valign=top style='width:58.8pt;border:solid windowtext 1.0pt;<br />
  border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal><span style='font-size:11.0pt;color:black'>Stufe 2</span><span style='font-family:"Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
<td width=200 valign=top style='width:150.05pt;border-top:none;border-left:<br />
  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;<br />
  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span style='font-size:11.0pt;color:black'>40,90</span><span style='font-family:<br />
  "Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
<td width=144 valign=top style='width:108.0pt;border-top:none;border-left:<br />
  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;<br />
  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span style='font-size:11.0pt;color:black'>46</span><span style='font-family:"Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width=78 valign=top style='width:58.8pt;border:solid windowtext 1.0pt;<br />
  border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal><span style='font-size:11.0pt;color:black'>Stufe 3</span><span style='font-family:"Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
<td width=200 valign=top style='width:150.05pt;border-top:none;border-left:<br />
  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;<br />
  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span style='font-size:11.0pt;color:black'>53,69</span><span style='font-family:<br />
  "Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
<td width=144 valign=top style='width:108.0pt;border-top:none;border-left:<br />
  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;<br />
  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span style='font-size:11.0pt;color:black'>62</span><span style='font-family:"Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width=78 valign=top style='width:58.8pt;border:solid windowtext 1.0pt;<br />
  border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal><span style='font-size:11.0pt;color:black'>Stufe 4</span><span style='font-family:"Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
<td width=200 valign=top style='width:150.05pt;border-top:none;border-left:<br />
  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;<br />
  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span style='font-size:11.0pt;color:black'>66,47</span><span style='font-family:<br />
  "Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
<td width=144 valign=top style='width:108.0pt;border-top:none;border-left:<br />
  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;<br />
  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span style='font-size:11.0pt;color:black'>78</span><span style='font-family:"Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width=78 valign=top style='width:58.8pt;border:solid windowtext 1.0pt;<br />
  border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal><span style='font-size:11.0pt;color:black'>Stufe 5</span><span style='font-family:"Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
<td width=200 valign=top style='width:150.05pt;border-top:none;border-left:<br />
  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;<br />
  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span style='font-size:11.0pt;color:black'>79,25</span><span style='font-family:<br />
  "Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
<td width=144 valign=top style='width:108.0pt;border-top:none;border-left:<br />
  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;<br />
  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span style='font-size:11.0pt;color:black'>94</span><span style='font-family:"Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
</tr>
<tr>
<td width=78 valign=top style='width:58.8pt;border:solid windowtext 1.0pt;<br />
  border-top:none;padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal><span style='font-size:11.0pt;color:red'>Stufe 6</span><span style='font-family:"Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
<td width=200 valign=top style='width:150.05pt;border-top:none;border-left:<br />
  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;<br />
  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span style='font-size:11.0pt;color:black'>92,03</span><span style='font-family:<br />
  "Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
<td width=144 valign=top style='width:108.0pt;border-top:none;border-left:<br />
  none;border-bottom:solid windowtext 1.0pt;border-right:solid windowtext 1.0pt;<br />
  padding:0cm 5.4pt 0cm 5.4pt'>
<p class=MsoNormal align=center style='text-align:center'><span style='font-size:11.0pt;color:red'>110</span><span style='font-family:"Arial Unicode MS"'><o :p></o></span></p>
</td>
</tr>
</table>
<p class=MsoNormal><span style='font-size:11.0pt;color:black'>Festgesetzt werden die Stufen für die einzelnen Einsatzorte/Einsatzgebiete durch das Bundesministerium der Verteidigung und wird gewährt ab dem Tage des Eintreffens im Einsatzgebiet/-ort bis zum Ende der Verwendung bzw. dem Verlassen des Gebietes. Bei der Verwendung auf Schiffen, Booten bzw. Flugzeugen beginnt der Anspruch mit dem Erreichen des Einsatzgebietes. Von der Gewährung des AVZ ausgenommen sind&nbsp; die Tage außerhalb des Einsatzgebietes, z.B. Hin-/Rückreise zu/vom Einsatzgebiet.</span><span style='font-family:"Arial Unicode MS";<br />
mso-fareast-font-family:"Times New Roman"'><o :p></o></span></p>
<p class=MsoNormal><span style='font-size:11.0pt;color:black'>Bisher waren Dienstreisende von der Gewährung des AVZ ausgenommen. Seit Februar 2009 können auch Dienstreisende ab dem 15. Tag im Einsatzgebiet einen dem AVZ entsprechenden Tagessatz erhalten.</span><span style='font-family:"Arial Unicode MS"; mso-fareast-font-family:"Times New Roman"'><o :p></o></span></p>
</div>
<p></body></p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Verfahrenshinweise zur Verleihung des Ehrenzeichens der Bundeswehr</title>
		<link>http://www.blueflower.name/ds-blog/2009/06/11/verfahrenshinweise-zur-verleihung-des-ehrenzeichens-der-bundeswehr</link>
		<comments>http://www.blueflower.name/ds-blog/2009/06/11/verfahrenshinweise-zur-verleihung-des-ehrenzeichens-der-bundeswehr#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 11 Jun 2009 21:20:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Administrator</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politische Bildung nicht nur in der Bundeswehr]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.blueflower.name/ds-blog/?p=265</guid>
		<description><![CDATA[HHB92 stellt zur Diskussion &#8211; das kommt auf uns zu:
Verfahrenshinweise zur Verleihung des Ehrenzeichens der Bundeswehr Neufassung
Abschnitt I
Grundlagen
1. Erlass über die Genehmigung einer Neufassung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr vom 18. September 2008 (BGBl 2008 S. 1920) – Genehmigungserlass -,
2. Erlass über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr vom 6. November [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>HHB92 stellt zur Diskussion &#8211; das kommt auf uns zu:</p>
<p><strong>Verfahrenshinweise zur Verleihung des Ehrenzeichens der Bundeswehr</strong> Neufassung</p>
<p><strong>Abschnitt I</strong></p>
<p>Grundlagen</p>
<p>1. Erlass über die Genehmigung einer Neufassung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr vom 18. September 2008 (BGBl 2008 S. 1920) – Genehmigungserlass -,</p>
<p>2. Erlass über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr vom 6. November 1980 (BAnz. Nr. 208 vom 6. November 1980) in der Neufassung vom 13. August 2008 (VMBl 2009 – S. 12 ff.) &#8211; Stiftungserlass -,</p>
<p>3. Durchführungsbestimmungen zum Erlass über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr vom 6. November 1980 (VMBl 1981 – S. 76) geändert durch Erlass vom 16. Dezember 2008 (VMBl 2009 – S. 14).</p>
<p><strong>Abschnitt II</strong></p>
<p>1. Stufen des Ehrenzeichens der Bundeswehr</p>
<p>Als sichtbare Anerkennung für treue Dienste und in Würdigung beispielhafter soldatischer Pflichterfüllung wurde für die Soldatinnen und Soldaten das Ehrenzeichen der Bundeswehr gestiftet. Es wird in fünf Stufen verliehen:</p>
<p>1. Stufe als Ehrenmedaille der Bundeswehr,<br />
2. Stufe als Ehrenkreuz der Bundeswehr in Bronze,<br />
3. Stufe als Ehrenkreuz der Bundeswehr in Silber,<br />
4. Stufe als Ehrenkreuz der Bundeswehr in Gold,<br />
5. Stufe als Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit.</p>
<p>2. Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit</p>
<p>Mit der Neufassung des Erlasses über die Stiftung des Ehrenzeichens der Bundeswehr vom 13. August 2008 wurde das Ehrenzeichen der Bundeswehr um das Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit für außergewöhnlich tapfere Taten erweitert. Zur Verleihung des Ehrenkreuzes der Bundeswehr für Tapferkeit als höchste Form des Ehrenzeichens der Bundeswehr muss das normale Maß der Grundtapferkeit (§ 7 Soldatengesetz &#8211; SG) deutlich überschritten werden. Dies setzt bewusst angstüberwindendes, mutiges Verhalten bei außergewöhnlicher Gefährdung von Leib und Leben mit Standfestigkeit und Geduld zur ethisch fundierten Erfüllung des militärischen Auftrags voraus.</p>
<p>3. Sonderformen</p>
<p>Darüber hinaus können die bisher verliehenen Ehrenkreuze der Bundeswehr für besonders herausragende Leistungen soldatischer Pflichterfüllung, insbesondere hervorragende Einzeltaten als Sonderform (roter Rand) in Silber (ohne Gefahr für Leib und Leben) und in Gold (unter Gefahr für Leib und Leben) verliehen werden.</p>
<p><strong>Abschnitt III</strong></p>
<p>Verleihung an Soldatinnen und Soldaten</p>
<p>1. Zuständig für den Vorschlag zur Verleihung des Ehrenzeichens der Bundeswehr sind grundsätzlich die nächsten Disziplinarvorgesetzten der Soldatinnen und Soldaten, die ausgezeichnet werden sollen. Die nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten nehmen zu dem Vorschlag Stel¬lung. Höheren Vorgesetzten ist die Stellungnahme freigestellt. Beim Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit und bei den Ehrenkreuzen für besonders herausragende Leistungen, insbesondere für hervorragende Einzeltaten soldatischer Pflichterfüllung, können nur die Disziplinarvorgesetzten vorschlagen, die zum Zeitpunkt der tapferen Tat bzw. hervorragenden Einzeltat Disziplinarvorgesetzte der/des Vorgeschlagenen waren. Bei den Vorschlägen zur Verleihung des Ehrenkreuzes der Bundeswehr für Tapferkeit sind die höheren Vorgesetzten zur Stellungnahme verpflichtet und muss die bzw. der jeweilige truppendienstlich zuständige Inspekteurin bzw. Inspekteur zustimmen.</p>
<p>2. Die Vorschlagenden sollen in geeigneter Form klären, ob die Vorgeschlagenen die Auszeichnung annehmen werden. Aussagen über die Erfolgsaussichten des Vorschlages sind zu vermeiden. Einer postumen Verleihung eines Ehrenzeichen müssen die Hinterbliebenen (Ehepartner bzw. Eltern) zustimmen. Soldatinnen und Soldaten, deren Aktivitäten mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar sind oder deren Auszeichnungswürdigkeit nicht zweifelsfrei feststeht, sind nicht vorzuschlagen.</p>
<p>3. Vorgeschlagen werden kann nur jeweils die Stufe des Ehrenzeichens der Bundeswehr, für welche die Vorgeschlagenen die in Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 des Stiftungserlasses festgelegte Dienstzeit erfüllt haben. Maßgebend ist der Zeitpunkt der Verleihung. Beim Vorschlag zur Auszeichnung außergewöhnlich tapferer Taten (Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 des Stiftungserlasses) und besonders herausragender Leistungen, insbesondere hervorragender Einzeltaten (Artikel 4 Abs. 3 des Stiftungserlasses) ist die Dienstzeit ohne Belang.</p>
<p>4. Jeder Vorschlag ist schriftlich zu begründen. Aus der Begründung zur Verleihung des Ehrenkreuzes der Bundeswehr für Tapferkeit muss eindeutig hervorgehen, dass die auszuzeichnende Tat weit über das normale Maß der „Grundtapferkeit“ (Grundpflicht gemäß § 7 des SG) hinausgegangen ist. Es ist konkret zu beschreiben, inwieweit angstüberwindendes, mutiges Verhalten bei außergewöhnlicher Gefährdung von Leib und Leben mit Standfestigkeit und Geduld erforderlich war, um den militärischen Auftrag ethisch fundiert zu erfüllen. Dabei ist ggf. auch herausragendes Führungsverhalten in der konkreten Einsatzsituation sowie selbständiges, entschlossenes und erfolgreiches Handeln in einer ungewissen Situation nachvollziehbar darzustellen.</p>
<p>5. Alle Vorschläge sind unter Verwendung des dafür vorgesehenen Vordruckes (An¬lage) in zweifacher Ausfertigung mit Originalunterschriften dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg), Referat „Zentrale Aufgaben der Abteilung Personal-, Sozial- und Zentralangelegenheiten“ (PSZ/Z), grundsätzlich auf dem Dienstweg jeweils zum 10. Januar, 10. April, 10. Juli und 10. Oktober eines jeden Jahres vorzulegen. Vorschläge für Grundwehrdienstleistende und freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst Leistende (FWDL) können außer¬dem zum 1. Juni und 1. Dezember jedes Jahres vorgelegt werden, für FWDL spätestens drei Monate vor Dienstzeitende. Für einen Vorschlag ist das Formular Bw-2120/V-10.08 „Vorschlag zur Verleihung des Ehrenzeichens der Bundeswehr“ in der Formulardatenbank im Intranet der Bundeswehr zu verwenden.</p>
<p>Verleihungsvorschläge zur Auszeichnung von außergewöhnlich tapferen Taten oder besonders herausragenden Leistungen, insbesondere hervorragenden Einzeltaten, sowie Vorschläge, die aus besonderen Gründen sofort bearbeitet werden sollen, können jederzeit vorgelegt werden. Die besonderen Gründe sind darzulegen.</p>
<p>Vorschläge zur Verleihung des Ehrenzeichens für treue Pflichterfüllung und überdurchschnittliche Leistungen für ausscheidende Angehörige der Bundeswehr (Soldatinnen/Soldaten auf Zeit ab SaZ 4 und Berufssoldatinnen/-soldaten) sind grundsätzlich spätestens ein Jahr vor Beginn der Freistellung vom militärischen Dienst für Maßnahmen der Berufsförderung, vor Beendigung des Dienstverhältnisses oder der Versetzung in den Ruhestand vorzulegen, damit Insignien und Urkunde – wenn möglich &#8211; noch vor Beginn des letzten Dienstjahres ausgehändigt werden können.</p>
<p>6. Bei der Bearbeitung der Vorschläge zur Verleihung des Ehrenzeichens der Bundeswehr sind das Bundesdatenschutzgesetz einschließlich der dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen sowie die Regelungen des Personalaktenrechtes nach §§ 106 bis 115 des Bundesbeamtengesetzes bzw. § 29 SG i.V.m. der Personalaktenverordnung Soldaten zu beachten.</p>
<p>7. Die von den Vorschlagenden erstellten Vorschlagsentwürfe sind mit dem dazugehörigen Schriftverkehr zur Sachakte zu nehmen und drei Jahre nach der Aushändigung der Auszeichnung zu vernichten. Die Ausfertigungen der Aushändigungsbestätigungen sind zur Grundakte und – soweit geführt – zur Nebenakte zu nehmen.</p>
<p>8. Zwischen den Verleihungen verschiedener Stufen des Ehrenzeichens soll ein Zeitraum von mindestens drei Jahren liegen. Für die Verleihung des Ehrenkreuzes der Bundeswehr für Tapferkeit und der Ehrenkreuze für herausragende Leistungen, insbesondere hervorragende Einzeltaten, gibt es keine Frist.</p>
<p>9. Wird vor Ablauf von zwei Jahren nach der Verleihung eines Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, eines Silbernen Lorbeerblattes oder eines Landesordens eine Auszeichnung mit einem Ehrenzeichen der Bundeswehr vorgeschlagen, so ist zu belegen, dass die vorgesehene Auszeichnung in keinem Zusammenhang mit diesen steht.</p>
<p>10. Die Insignien und die Verleihungsurkunde sollen unverzüglich in würdiger Form und in der Regel nicht in Verbindung mit einem persönlichen Anlass (z.B. Geburtstag, Dienstjubiläum, Zurruhesetzung) ausgehändigt werden. Das Ehrenkreuz der Bundeswehr für Tapferkeit ist von der/dem zum Zeitpunkt der Aushändigung truppendienstlich zuständigen Inspekteurin bzw. Inspekteur auszuhändigen. Im Einzelfall kann diese/dieser Vorgesetzte mindestens der Ebene Division mit der Aushändigung beauftragen.</p>
<p>Für Soldatinnen und Soldaten sind die Bestimmungen der ZDv 10/8 „Militärische Formen und Feiern der Bundeswehr“, Kapitel 5, Abschnitt VI Buchstabe b) Nr. 2 zu beachten.</p>
<p>11. PSZ/Z gibt jährlich eine Weisung „Auszeichnungsmöglichkeiten mit dem Ehrenzeichen der Bundeswehr“ heraus. Eine Pflicht zur Ausschöpfung der dort zur Verfügung gestellten Auszeichnungsmöglichkeiten besteht nicht..</p>
<p>12. Vor dem Verleihungsvorschlag soll die Vertrauensperson bzw. der Personalrat angehört werden § 29 und Kapitel 4 (Beteiligung der Soldaten durch Personalvertretungen) Soldatenbeteiligungsgesetz.</p>
<p>13. Bei Verleihungsvorschlägen für schwerbehinderte Menschen ist die zuständige Schwerbehindertenvertretung zu hören § 95 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX).</p>
<p>14. Die Mitwirkungsrechte der militärischen Gleichstellungsbeauftragten nach § 19 Abs. 1 SGleiG sind zu beachten.</p>
<p><strong>Abschnitt IV</strong></p>
<p>Verleihung an Angehörige der Reserve</p>
<p>Bei Verleihungsvorschlägen für Angehörige der Reserve sind zusätzlich zu Abschnitt III folgende Regelungen zu beachten:</p>
<p>1. Zuständig für den Vorschlag zur Verleihung des Ehrenzeichens der Bundeswehr ist</p>
<p>- für beorderte Angehörige der Reserve, die in einem Wehrdienstverhältnis stehen, die/der nächste Disziplinar¬vorgesetzte, außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses die/der im Falle einer Wehrdienstleistung zuständige nächste Disziplinarvorgesetzte im Beorderungstruppenteil,</p>
<p>- für nicht beorderte Angehörige der Reserve, die in einem Wehrdienstverhältnis stehen, die/der nächste Disziplinarvorgesetzte, außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses die/der für den Wohnort der Angehörigen der Reserve zuständige Kommandeurin/Kommandeur des Landeskommandos oder die/der nächste Disziplinarvorgesetzte während des letzten Wehrdienstverhältnisses.</p>
<p>Andere Stellen können Anregungen hierzu geben.</p>
<p>2. Angehörige der Reserve können außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses vorgeschlagen werden, sofern der zeitliche Abstand zur letzten Wehrdienstleistung im Regelfall ein Jahr nicht überschreitet.</p>
<p>3. Leisten Angehörige der Reserve Wehrdienst bei einem Truppenteil, der nicht zugleich ihr Beorderungstruppenteil ist, ist der Vorschlag zur Verleihung des Ehrenzeichens der Bundeswehr nur im Einver¬nehmen mit der für die Vorgeschlagenen zuständigen Kalenderführenden Dienststelle möglich.</p>
<p>4. Vorschläge sind auf dem Dienstweg vorzulegen.</p>
<p>Die nächsthöheren Disziplinarvorgesetzten haben vor Abgabe ihrer Stellungnahme</p>
<p>- bei allen Reserveoffizieren, Reserveoffizieranwärterinnen und Reserveoffizieranwärtern das Personal¬amt der Bundeswehr,</p>
<p>- bei allen Unteroffizieren der Reserve die Stammdienststelle der Bundeswehr und</p>
<p>- bei allen Mannschaften der Reserve das zuständige Kreiswehrersatzamt</p>
<p>zu beteiligen, um die Auszeichnungswürdigkeit u.a. anhand eines polizeilichen Führungszeugnisses zweifelsfrei feststellen zu lassen (Hinderungsgründe können z.B. laufende oder rechtskräftige Straf- oder Disziplinarverfahren sein).</p>
<p>• Die Gesamtdienstzeit der zur Auszeichnung vorgeschlagenen Angehörigen der Reserve ist zu berechnen aus der Summe der in einem Wehrdienstverhältnis abgeleisteten Dienstzeiten mit Ausnahme der Wehrdienstzeiten bei dienstlichen Veranstaltungen nach § 81 SG, wobei zehn Wehrübungstage als ein Jahr gelten.</p>
<p>Die Zeiten seit Eintritt in die Bundeswehr müssen den in Artikel 4 Abs. 2 Satz 2 des Stiftungserlasses für die einzelnen Stufen festgelegten Mindestdienstzeiten entsprechen.</p>
<p><strong>Abschnitt V</strong></p>
<p>Verleihung an Zivilpersonen</p>
<p>1. Zuständig für den Vorschlag zur Verleihung der im Ausnahmefall möglichen Auszeichnung einer Zivilperson mit dem Ehrenzeichen der Bundeswehr (Artikel 5 des Stiftungserlasses) sind ausschließlich Soldatinnen und Soldaten mit Disziplinarbefugnis. Andere Personen können Anregungen geben.</p>
<p>2. Verleihungsvorschläge können in begrenzter Anzahl zu den in Abschnitt III Nr. 5 Satz 4 genannten Terminen auf dem Dienstweg dem BMVg, Referat PSZ/Z, vorgelegt werden. Bei zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ist immer die Stellungnahme der jeweils zuständigen Ober- bzw. Mittelbehörde der Bundeswehrverwaltung (z.B. Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung, Wehrbereichsverwaltung) beizufügen. Für den Vorschlag ist der Vordruck „Vorschlag zur Verleihung des Ehrenzeichens der Bundes¬wehr“ (gegebenenfalls mit Anlage) zu verwenden. Abschnitt III Nummer 2, 4 bis 11, 14 gilt entsprechend.</p>
<p>3. Ausgezeichnet werden können nur deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die besondere Verdienste um die Bundeswehr im unmit¬telbaren Zusammenwirken mit Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr erworben haben. Angehörige des öffentlichen Dienstes müssen über einen längeren Zeitraum ein außergewöhnliches Engagement bewiesen haben, das weit über die tadelsfreie und gute Erfüllung von Berufspflichten hinausgeht. Das unmittelbare Zusammenwirken mit Soldatinnen und Soldaten sowie die dabei erworbenen Verdienste sind in der Begründung konkret darzulegen.</p>
<p>Zur Stufe des zu verleihenden Ehrenzeichens der Bundeswehr kann Stellung genommen werden. Über die Aufteilung der für Zivilpersonen zur Verfügung stehenden Ehrenzeichen auf die einzelnen Organisations¬bereiche im Geschäftsbereich und die zu verleihende Stufe entscheidet das BMVg, Referat PSZ/Z.</p>
<p><strong>Abschnitt VI</strong></p>
<p>Verleihung an ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger</p>
<p>Zuständig für die Bearbeitung der Vorschläge zur Verleihung des Ehrenzeichens der Bundeswehr an ausländische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger ist das BMVg, Leitungsstab Protokoll. Näheres regelt der Erlass „Verfahrenshinweise zur Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland und des Ehrenzeichens der Bundeswehr an Ausländer“ (VMBl 1987 – S. 57).</p>
<p><strong>Abschnitt VII</strong></p>
<p>Entziehung</p>
<p>Erweisen sich Beliehene durch ihr Verhalten des verliehenen Ehrenzeichens der Bundeswehr unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, kann ihnen die Bundesministerin/der Bundesminister der Verteidigung das Ehrenzei¬chen entziehen und die Verleihungsurkunde einziehen (vgl. Artikel 4 Abs. 8 des Stiftungserlasses). Für den auf dem Dienstweg vorzulegenden Antrag auf Entziehung gelten die Bestimmungen der Abschnitte III Nr. 1, IV Nr. 1 und V Nr. 1 entsprechend.</p>
<p><strong>Abschnitt VIII</strong></p>
<p>Schlussbestimmungen</p>
<p>Der Erlass vom 24. Oktober 1996 – P/Z – Az 01-70-25 (VMBl 1997 – S. 9) wird aufgehoben.</p>
<p>Der Gesamtvertrauenspersonenausschuss ist beteiligt worden.</p>
<p>BMVg, Juni 2009<br />
PSZ/Z – Az 01-70-25</p>
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