Petition zur GEMA-Reform
Erstellt von Administrator am 16. Juni 2009
Die Petition zur GEMA, die von der Sonthofer Kulturwerkstatt vorbereitet worden ist, kann jetzt mitunterzeichnet werden. Und es ist wichtig, dass dies möglichst 100.000de auch tun. Es gibt kaum – neben der bauordnungsamtlichen Behörde in Dortmund – eine Stelle, welche freie Kulturarbeit mehr behindert und aussaugt, als die GEMA. Ja, die GEMA saugt auch praktizierende Künstler aus, zu Gunsten der Bohlens und anderer Mega-Verdiener.
Aus dem Text der Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen….dass das Handeln der GEMA auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz, Vereinsgesetz und Urheberrecht überprüft wird und eine umfassende Reformierung der GEMA in Hinblick auf die Berechnungsgrundlagen für Kleinveranstalter, die Tantiemenberechung für die GEMA-Mitglieder, Vereinfachung der Geschäftsbedingungen, Transparenz und
Änderung der Inkasso-Modalitäten vorgenommen wird.
Begründung:
Das Ziel dieser Petition ist nicht die Abschaffung der GEMA, denn geistiges Gut ist schützenswert und die Künstler, sprich die GEMA-Mitglieder und Mitglieder anderer Verwertungsgesellschaften sollen zu ihrem Recht kommen. Leider werden die GEMA-GESETZE weder der Musik im Allgemeinen und schon gar nicht der großen Mehrheit ihrer eigenen Mitglieder gerecht.
Zur Gebührenberechnung für Kleinveranstalter legt die GEMA folgende drei Punkte zu Grunde: Raumgröße, Höhe des Eintrittgeldes und GEMA-Pflicht für die gesamte Veranstaltung ab einem GEMA-pflichtigen Musikstück. Die durchweg zu hohen Gebühren zwingen Kleinveranstalter die Anzahl der Konzerte zu reduzieren. Viele veranstalten gar keine Konzerte mehr.
Dem gegenüber werden die Künstler-Tantiemen nach dem so genannten, hochkomplizierten Pro-Verfahren berechnet und der Hauptanteil der GEMA-Einnahmen landet in einem so genannten „großen Topf“. Auch viele Künstler sind deshalb in ihrer Existenz bedroht: zu wenig Auftrittsmöglichkeiten und zu geringe Tantiemen.
Auf Grund der so genannten „GEMA-Vermutung“ verpflichtet die GEMA die Veranstalter auch urheberrechtlich ungeschütztes Material zu melden, was mit einem erheblichen Arbeitsaufwand verbunden ist. Wenn ein Konzert nicht gemeldet wird, erhebt die GEMA eine so genannte Recherche-Gebühr von 100 % der festgelegten GEMA-Gebühren ohne vorherige Mahnung und ohne Kenntnis, ob GEMA-pflichtige Werke aufgeführt und ob dieses Konzert überhaupt stattgefunden hat.
All diese Probleme belasten die deutschlandweite Life-Kultur. Die GEMA wird zunehmend vom „Kultur-Schützer“ zum „Kultur-Vernichter“.
Also … nix wie ran an die elektronische Petitionsabgabe auf der Seite des Deutschen Bundestages!!!
https://epetitionen.bundestag.de/index.php
Die GEMA ist eine sogenannte Verwertungsgesellschaft, die die Rechte der bei ihr gemeldeten Musiker verwaltet. Auch jede Nutzung von kleinen Schnipseln anderer Werke, so genannte Samples im eigenen neuen Stück, müssen bei der GEMA angemeldet werden. Doch wann hat man am Beispiel eines Musikstücks etwas Neues erschaffen und wann kopiert man einfach nur tausend Klänge anderer? Diese Frage wird nicht mehr ästhetisch, sondern juristisch beantwortet. Das kritisiert der Komponist Johannes Kreidler. Er erschuf mittels digitaler Hilfe ein Stück, dass in 33 Sekunden 70.200 Samples beinhaltet, die natürlich alle bei der GEMA angemeldet werden müssen. „Product placements” nennt er seinen künstlerischen Protest. Wie sich die aktuellen Regelungen mit der heutigen digitalen Realität beißen, zeigt sein erster Anmeldeversuch, den Radio Z aus Nürnberg mitgeschnitten hat. Sein Stück mit 70.200 Samples hat er im Rahmen einer Aktion mit Lastwagen, Papierkolonnen und Trägern bei der GEMA angemeldet. Schließlich bedarf es mindestens genauso viele Anmeldeformulare wie Samples im Stück. Eine Alternative für Komponisten wie Konsumenten bietet der “breiPott“. An diesen Musik-Tankstellen kann sich jeder frei lizenzierte elektonische Musik kostenlos runterladen, mitnehmen und weiterverbreiten.
Wolly Duese
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